Unfallregulierung in Eimsbüttel
Ihr Anwalt für Unfallregulierung in Eimsbüttel und Umgebung.
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Eimsbüttel
Im Bezirk Eimsbüttel kommt es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, insbesondere auf Hauptstraßen wie der Osterstraße und der Schanzenstraße, häufig zu Verkehrsunfällen. Diese Unfälle können sowohl materielle Schäden als auch Verletzungen zur Folge haben. Die rechtlichen Herausforderungen, die sich aus einem Verkehrsunfall ergeben, sind vielfältig und erfordern eine präzise Schadensregulierung. Häufige Probleme betreffen die Haftungsfrage, die Berechnung von Schadensersatzansprüchen und die Durchsetzung von Schmerzensgeld.
Haftungsfragen klären: Wer ist schuld?
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage der Haftung. Gemäß § 823 BGB ist derjenige verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der den Unfall verursacht hat. In vielen Fällen wird die Haftung im Verhältnis der Beteiligten zueinander festgelegt. Bei einem Auffahrunfall auf der Osterstraße, bei dem ein Fahrzeug auf ein anderes auffährt, wird in der Regel der Auffahrende als Hauptverursacher angesehen. Allerdings können auch Mitverschuldensanteile bestehen, die die Haftung mindern. Hierbei spielen Faktoren wie Geschwindigkeit, Abstand und Reaktionszeit eine Rolle.
- Beispiel 1: Ein Radfahrer wird an der Kreuzung Eimsbütteler Straße von einem abbiegenden PKW erfasst. Der Autofahrer könnte für den Unfall haften, wenn er die Vorfahrt des Radfahrers missachtet hat.
- Beispiel 2: Ein Fußgänger überquert die Straße an einer nicht gekennzeichneten Stelle. Hier könnte ein Mitverschulden des Fußgängers vorliegen, das die Haftung des Autofahrers mindert.
- Beispiel 3: Bei einem Unfall auf der Bundesstraße 75, wo ein Fahrzeug bei Rot über die Ampel fährt, ist der Fahrer, der die rote Ampel missachtet hat, allein haftbar.
Schmerzensgeld: Was steht Ihnen zu?
Die Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden ist ein zentraler Bestandteil der Schadensregulierung. In Eimsbüttel sehen wir häufig Fälle, in denen Verkehrsunfälle zu Verletzungen führen, die Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen. Laut § 253 BGB kann ein Geschädigter Schmerzensgeld verlangen, das sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der Beschwerden und den Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten richtet. Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert stark:
- Leichte Verletzungen (z.B. Prellungen): ca. 1.000 – 3.000 Euro
- Mittelschwere Verletzungen (z.B. Knochenbrüche): ca. 5.000 – 15.000 Euro
- Schwere Verletzungen (z.B. dauerhafte Beeinträchtigungen): ab 20.000 Euro aufwärts
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass ein Mandant, der bei einem Unfall in der Eimsbütteler Chaussee einen Armbruch erlitt, ein Schmerzensgeld von 8.000 Euro zugesprochen bekam. Die genaue Höhe wird jedoch von den Umständen des Einzelfalls bestimmt und sollte durch einen Anwalt für Verkehrsrecht detailliert geprüft werden.
Bußgelder und Punkte: Die rechtlichen Folgen von Verkehrsverstößen
Ein Verkehrsunfall zieht häufig auch Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Eimsbüttel, etwa auf der Bundesstraße 4, können die folgenden Konsequenzen eintreten:
- Überschreitung der Geschwindigkeit bis zu 20 km/h: 35 Euro und 0 Punkte.
- Überschreitung der Geschwindigkeit zwischen 21 und 30 km/h: 80 Euro und 1 Punkt.
- Überschreitung der Geschwindigkeit zwischen 31 und 40 km/h: 120 Euro, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot.
Bei einer schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeit, wie dem Fahren unter Alkoholeinfluss, können sogar Fahrverbote von bis zu 3 Monaten und hohe Bußgelder bis zu 1.500 Euro verhängt werden. Hier ist es entscheidend, schnell zu handeln, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können, der innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt erfolgen muss.
Die Rechtslage im Verkehrsunfallrecht ist komplex und erfordert eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie nicht zögern, sich an unsere Kanzlei zu wenden, um Ihre Ansprüche professionell prüfen und durchsetzen zu lassen.
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