Parken und Halten in Eimsbüttel

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Parken und Halten in Eimsbüttel

Parken auf der Osterstraße: Bußgelder und Rechtsfolgen

Die Osterstraße ist eine der Hauptverkehrsadern in Eimsbüttel, die regelmäßig von Autofahrern frequentiert wird. Hier kommt es häufig zu Park- und Halteverstößen, insbesondere in den Bereichen, wo das Parken nur eingeschränkt erlaubt ist. So können Fahrzeuge, die im Halteverbot abgestellt werden, mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro belegt werden, während das Parken auf einem Fußgängerüberweg oder in zweiter Reihe mit einem Bußgeld von 70 Euro geahndet wird. Zudem drohen in diesen Fällen auch Punkte in Flensburg.

Abschleppen in Eimsbüttel: Ihre Rechte und Pflichten

Ein häufiges Problem in Eimsbüttel sind Abschleppmaßnahmen, die insbesondere in den stark frequentierten Wohngebieten wie der Schwenckestraße oder der Langenfelder Straße vorkommen. Wenn Ihr Auto abgeschleppt wurde, haben Sie das Recht, über die Kosten informiert zu werden. Diese können schnell mehrere hundert Euro betragen. In der Regel müssen Sie mit Kosten von mindestens 150 Euro für das Abschleppen und zusätzlichen Gebühren für die Lagerung des Fahrzeugs rechnen. Es ist wichtig, sofort zu handeln, da die Lagerfristen in der Regel 7 Tage betragen, nach denen zusätzliche Gebühren anfallen können.

Typische Verkehrssituationen: Wenn das Knöllchen kommt

In Eimsbüttel können Sie schnell in die Situation geraten, ein Knöllchen zu erhalten. Beispielsweise kann das Parken in einer Wohnstraße wie der Hohen Weide, wo oft das Parkverbot nicht ausreichend beschildert ist, zu Missverständnissen führen. Ein Autofahrer könnte sich auf die falsche Beschilderung berufen, jedoch bleibt das Bußgeld in Höhe von 30 bis 70 Euro bestehen, wenn er im Halteverbot geparkt hat. Auch wenn das Fahrzeug auf einem Radweg abgestellt wird, droht ein Bußgeld von 55 Euro. Solche Verstöße sind häufige Themen in Beratungsgesprächen mit unseren Mandanten.

Verkehrsrechtliche Grundlagen für Eimsbüttel

Die rechtlichen Grundlagen für das Parken und Halten sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Hierin sind die Regelungen für Halteverbote, das Parken auf Gehwegen sowie das Parken in verkehrsberuhigten Zonen klar definiert. Verstöße gegen diese Regelungen können gemäß § 49 StVO mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg sanktioniert werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Fahrverbot kommen, wenn wiederholt schwere Verstöße festgestellt werden.

Praktische Mandantensituationen: Beratung und Unterstützung

Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten vertreten, die mit Bußgeldern und Abschleppmaßnahmen in Eimsbüttel konfrontiert wurden. So kam ein Mandant auf uns zu, dessen Fahrzeug in der Gärtnerstraße im Halteverbot abgestellt war. Obwohl er der Meinung war, dass das Parken dort geduldet wird, wurde sein Fahrzeug abgeschleppt, und er sah sich mit hohen Kosten konfrontiert. In einem anderen Fall konnte ein Mandant, der ein Knöllchen in der Hohen Weide erhielt, erfolgreich Einspruch einlegen, da die Beschilderung unklar war. Wir unterstützen unsere Mandanten in solchen Fällen, um ihre Rechte zu wahren und mögliche Kosten zu minimieren.

Wenn Sie in Eimsbüttel mit einem Park- oder Halteverstoß konfrontiert sind, beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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