Fahrverbot in Eimsbüttel
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Eimsbüttel und Umgebung.
Geblitzt auf der Heußweg? Das sind Ihre Rechte
Eine häufige Sorge für viele Autofahrer in Eimsbüttel sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, die schnell zu einem Bußgeld oder sogar einem Fahrverbot führen können. Besonders auf der vielbefahrenen Heußweg, wo regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, ist die Gefahr, geblitzt zu werden, hoch. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg verbunden. Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h drohen bereits 120 Euro und zwei Punkte. Ab 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit wird es ernst: Hier kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Fahrverbot in Eimsbüttel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot wird in der Regel verhängt, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren bestimmte Punktegrenzen überschreiten. Laut § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können bei 8 Punkten ein Fahrverbot und zusätzliche Konsequenzen folgen. Ein Fahrverbot kann jedoch auch dann ausgesprochen werden, wenn Sie wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben. In Eimsbüttel sind besonders die Kreuzungen an der Schanze und am Eimsbütteler Markt berüchtigt für häufige Kontrollen und damit auch für die Erteilung von Fahrverboten.
Ein Einspruch gegen ein Fahrverbot kann sich lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass eine berufliche Härte vorliegt. Nach § 25 Abs. 2 StVG kann das Fahrverbot in solchen Fällen unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden. Wenn Sie beispielsweise auf das Auto angewiesen sind, um Ihren Arbeitsplatz in Harvestehude zu erreichen, können wir gemeinsam prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot gegeben sind.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel
- Parkverstöße:
- Handynutzung:
- Rotlichtverstöße:
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei haben wir oft Mandanten, die nach einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot zu uns kommen. Beispielsweise wandte sich ein Kunde an uns, der auf der Eppendorfer Landstraße geblitzt wurde und nun ein Fahrverbot für einen Monat befürchtet. Nachdem wir seine Situation analysierten, stellten wir fest, dass er auf sein Auto angewiesen war, um seinen Job als Außendienstmitarbeiter in Lokstedt zu erledigen. Durch eine gut begründete Einspruchserklärung konnten wir erreichen, dass das Fahrverbot ausgesetzt wurde.
Ein weiterer Fall betraf einen Mandanten, der wiederholt wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen belangt wurde. Hier war es entscheidend, die Umstände seiner Verstöße zu beleuchten und darzulegen, dass es sich um Ausnahmen handelte, die kein Fahrverbot rechtfertigen. Wir konnten erfolgreich vor Gericht argumentieren und so das Fahrverbot abwenden.
Wenn auch Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation analysieren und die besten Schritte planen.
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