Fahrverbot in Rotherbaum

Ihr Anwalt für Fahrverbot in Rotherbaum und Umgebung.

Fahrverbot in Rotherbaum

Geblitzt auf der Rothenbaumchaussee? Das sind Ihre Rechte

Die Rothenbaumchaussee ist eine stark frequentierte Straße im Stadtteil Rotherbaum. Hier werden häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen, insbesondere in den Bereichen um die Kreuzung mit der B5. Wenn Sie in diesem Bereich geblitzt wurden, kann dies erhebliche Konsequenzen für Ihren Führerschein haben. Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h droht Ihnen nicht nur ein Bußgeld von 80 Euro, sondern auch ein Punkt in Flensburg und eventuell ein Fahrverbot von einem Monat.

Fahrverbot in Rotherbaum: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot ist eine der gravierendsten Sanktionen im deutschen Verkehrsrecht. Gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann es verhängt werden, wenn schwerwiegende Verkehrsverstöße vorliegen. In Rotherbaum sind typische Verstöße, die zu einem Fahrverbot führen können, Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Missachten roter Ampeln. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 31 km/h innerorts kann bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Doch nicht in jedem Fall ist ein Fahrverbot unumgänglich. Bei nachweisbarer beruflicher Härte kann unter Umständen vom Fahrverbot abgesehen werden. Beispiele für eine solche Härte sind:

  • Fahrten zu einem Arbeitsplatz, der ohne Auto nicht erreichbar ist
  • Verpflichtungen, die regelmäßige Fahrten erfordern, wie bei Pflegeberufen
  • Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen müssen

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel

In Rotherbaum gibt es einige Straßen und Kreuzungen, die besonders anfällig für Bußgelder sind. Neben der Rothenbaumchaussee sind auch die Bundesstraße 5 und die Alsterchaussee häufig mit Blitzern ausgestattet. Hier ein Überblick über einige typische Verstöße und die damit verbundenen Bußgelder:

  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 11-15 km/h: 25 Euro
  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 16-20 km/h: 35 Euro
  • Fahren bei Rotlicht: 200 Euro und ein Punkt
  • Alkoholfahren (0,5 - 1,1 Promille): 500 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot

In der Regel ist die Frist für die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids. Ein rechtzeitiger Einspruch kann oft zu einer Reduzierung der Strafe oder gar zur Aufhebung des Fahrverbots führen.

Rechtslage und Praxisbeispiele

Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im § 25 StVG sowie in den entsprechenden Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). In der Praxis haben wir häufig Mandanten, die nach einem Bußgeldbescheid unsicher sind, wie sie weiter verfahren sollen. Ein Beispiel ist ein Berufskraftfahrer, der aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes in der Rothenbaumchaussee ein Fahrverbot von einem Monat erhielt. Durch die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs und die Vorlage von Nachweisen über die berufliche Notwendigkeit des Fahrens konnte in seinem Fall das Fahrverbot erfolgreich abgewendet werden.

Ein weiteres Beispiel ist ein Mandant, der während einer Kontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille aufgegriffen wurde. Hier konnte durch einen Nachweis über den Besuch einer Alkoholpräventionsmaßnahme eine Reduzierung der Strafe erreicht werden.

Wenn Sie in Rotherbaum von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei in Hamburg ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte zu wahren und Ihnen zu einem bestmöglichen Ergebnis zu verhelfen.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden