Handy am Steuer in Rotherbaum

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Handy am Steuer in Rotherbaum

Verstöße gegen das Handyverbot in Rotherbaum: Ein häufiges Problem

Im Stadtteil Rotherbaum, geprägt von dichtem Verkehr auf Straßen wie der Rothenbaumchaussee oder der Bundesstraße 5, kommt es häufig zu Verkehrsverstößen im Zusammenhang mit der Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Viele Autofahrer unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem Verstoß gegen § 23 StVO ergeben. In dieser Regelung ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sowie die Nutzung von Smartphones während des Fahrens ausdrücklich verboten.

Konkrete Bußgelder und Punkte: Was droht Ihnen?

Wer in Rotherbaum beim Fahren mit dem Handy erwischt wird, muss mit folgenden Rechtsfolgen rechnen:

  • Erstes Vergehen: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Zweites Vergehen innerhalb von 12 Monaten: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
  • Drittes Vergehen innerhalb von 12 Monaten: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte und zwei Monate Fahrverbot

Diese Regelungen gelten auch, wenn das Fahrzeug steht, aber der Motor läuft und der Fahrer das Handy in der Hand hält. Besonders in stark befahrenen Bereichen wie dem Garstedter Weg oder der Alsterchaussee, wo häufig Blitzer aufgestellt sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass solche Verstöße erkannt werden, hoch.

Typische Mandantensituationen: Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

In der Praxis kommen zahlreiche Mandanten zu uns, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Häufig handelt es sich um folgende Situationen:

  • Ein Autofahrer wird beim Telefonieren an der Kreuzung Rothenbaumchaussee / Hallerstraße von einem Polizisten angehalten.
  • Ein Radfahrer wird auf der Alsterchaussee beim Nutzen seines Smartphones beobachtet und erhält ein Bußgeld.
  • Ein Fahranfänger wird während einer Verkehrskontrolle auf dem Garstedter Weg mit dem Handy in der Hand erwischt.

In solchen Fällen beraten wir unsere Mandanten umfassend über die Möglichkeiten, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen oder diesen gegebenenfalls zu reduzieren. Oftmals können wir durch gezielte Argumentation und Überprüfung der Messmethoden eine Reduzierung der Strafe erwirken.

Rechtslage und relevante Gesetze: Was Sie wissen sollten

Die rechtlichen Grundlagen für das Handyverbot am Steuer finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere in § 23. Darüber hinaus können auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) von Bedeutung sein, wenn es um die Ahndung von Verstößen geht. Bei schwerwiegenden Verstößen kann sogar das Strafgesetzbuch (StGB) relevant werden, insbesondere wenn durch die Handynutzung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht.

In Rotherbaum, wo das Verkehrsaufkommen hoch ist, sollte jeder Autofahrer sich der Gefahren und rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die mit der Nutzung eines Handys am Steuer verbunden sind. Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch, insbesondere an stark frequentierten Kreuzungen und Einfallstraßen.

Wenn Sie in Rotherbaum wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer belangt wurden, zögern Sie nicht, uns für eine rechtliche Beratung zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, die besten Optionen zu prüfen und Ihre Rechte zu wahren.

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