Handy am Steuer in Eidelstedt

Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Eidelstedt und Umgebung.

Handy am Steuer in Eidelstedt

Geblitzt auf der Eidelstedter Straße? Das sind Ihre Rechte

In Eidelstedt, einem Stadtteil mit regem Verkehrsaufkommen, sind viele Autofahrer von den strengen Regelungen zum Handygebrauch am Steuer betroffen. Der § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt grundsätzlich verboten ist, es sei denn, das Gerät wird über eine Freisprecheinrichtung bedient. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg.

Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Handyverbot

Wer in Eidelstedt beim Fahren mit dem Handy erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgeld in Höhe von 100 Euro
  • Eintrag von einem Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg
  • Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot von bis zu einem Monat verhängt werden

Besonders an stark frequentierten Straßen wie der Eidelstedter Straße oder an Kreuzungen, wo oft Blitzer stehen, ist die Gefahr, in eine solche Situation zu geraten, hoch. Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch, insbesondere in den Morgen- und Abendstunden, wenn der Berufsverkehr seinen Höhepunkt erreicht.

Typische Mandantensituationen aus Eidelstedt

In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die nach einem Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Beratung suchen. Ein typischer Fall könnte wie folgt aussehen: Ein Fahrer wird auf der Sülldorfer Landstraße beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung angehalten. Nachdem er einen Bescheid über 100 Euro und einen Punkt erhalten hat, ist er unzufrieden und fragt, ob sich der Einspruch lohnt.

In solchen Fällen ist es wichtig, die genauen Umstände zu prüfen. Wurde der Fahrer beispielsweise durch eine Verkehrssituation abgelenkt? Gab es eventuell technische Probleme mit dem Handy? Solche Argumente können helfen, den Bußgeldbescheid anzufechten.

Verteidigungsmöglichkeiten und Fristen

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Betroffene eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Es ist ratsam, sich in dieser Zeit rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung beurteilen und gegebenenfalls weitere Beweismittel sammeln.

Darüber hinaus kann im Rahmen der Verteidigung auch geprüft werden, ob die eingesetzten technischen Geräte zur Überwachung der Verkehrsverstöße rechtmäßig waren. Fehlerhafte Messungen oder ungenaue Blitzer könnten ebenfalls zur Ungültigkeit des Bußgeldbescheids führen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Gemäß § 24 StVG können bei schweren Verstößen auch Fahrverbote verhängt werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn jemand wiederholt mit dem Handy am Steuer erwischt wird. Ein Fahrverbot kann erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und den Arbeitsplatz haben, weshalb die rechtzeitige Beratung entscheidend ist.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen!

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