Ordnungswidrigkeiten in Eidelstedt

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Ordnungswidrigkeiten in Eidelstedt

Geblitzt auf der Eidelstedter Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Eidelstedter Straße und die angrenzenden Bereiche sind häufige Schauplätze für Geschwindigkeitskontrollen. An den zahlreichen Blitzern, die entlang der Eidelstedter Hauptverkehrsachsen wie der Eidelstedter Platz oder der Straße "An den Steinwiesen" positioniert sind, sehen sich viele Autofahrer der Gefahr von Bußgeldern und Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister ausgesetzt. Geschwindigkeitsüberschreitungen können schnell teuer werden: Bei einer Überschreitung von 21-25 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollten Sie im Stadtgebiet sogar mehr als 41 km/h zu schnell fahren, droht Ihnen ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot gemäß § 3 Abs. 3 StVO.

Fahrverbot in Eidelstedt: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann gravierende Folgen für Ihre Mobilität und Ihren Alltag haben. Wenn Ihnen ein Fahrverbot von mindestens einem Monat droht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es um eine erste Ordnungswidrigkeit oder besondere persönliche Umstände geht. Beispielsweise könnte eine berufliche Notwendigkeit für das Fahren oder eine ungünstige Verkehrssituation an der Kreuzung Eidelstedter Platz gegen die Verhängung eines Fahrverbots sprechen. Laut § 25 StVG können Fahrverbote bis zu drei Monate oder sogar sechs Monate bei besonders schweren Verstößen verhängt werden. Ein rechtzeitig eingereichter Einspruch könnte das Fahrverbot abwenden oder dessen Dauer reduzieren.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel

In Eidelstedt gibt es zahlreiche typische Verkehrssituationen, die zu Bußgeldern führen können. Dazu zählen unter anderem:

  • Verstoß gegen das Parkverbot in der Straße "Dägeling" – Bußgeld von 30 Euro
  • Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Eidelstedter Platz – Bußgeld ab 200 Euro und zwei Punkte
  • Handy am Steuer nutzen auf der Eidelstedter Straße – Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt
  • Nicht angeschnallt während der Fahrt – Bußgeld von 30 Euro

Die Verkehrssituation in Eidelstedt ist durch zahlreiche Pendler geprägt, was das Verkehrsaufkommen insbesondere zu Stoßzeiten erhöht. Dies führt häufig zu Missverständnissen und unabsichtlichen Ordnungswidrigkeiten, die jedoch ernst genommen werden müssen.

Rechtslage und Bußgeldbescheide: Was Sie wissen müssen

Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Ein Bußgeldbescheid, der Ihnen zugestellt wird, muss bestimmte Informationen enthalten, darunter die Tatzeit, den Tatort und die genaue Beschreibung des Verstoßes. Wenn Ihnen ein solcher Bescheid zugeht, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben, wenn Sie die Vorwürfe anfechten möchten. In vielen Fällen kann der Einspruch dazu führen, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben oder die Höhe des Bußgeldes reduziert wird, insbesondere wenn Beweismittel wie Fotos oder Zeugen fehlen.

Typische Mandantensituationen, mit denen wir in unserer Kanzlei konfrontiert werden, sind etwa Falschparker in der Straße "Am Alten Postweg", die aufgrund von unklaren Verkehrszeichen bestraft werden oder Autofahrer, die sich über die hohen Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen an der Eidelstedter Straße beschweren. In vielen Fällen können wir eine Entlastung erreichen, indem wir auf Verfahrensfehler oder unzureichende Beweisführung hinweisen.

Wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

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