Ordnungswidrigkeiten in Rotherbaum

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Ordnungswidrigkeiten in Rotherbaum

Geblitzt auf der Rothenbaumchaussee? Das sind Ihre Rechte

Der Stadtteil Rotherbaum ist geprägt von einer hohen Verkehrsdichte, vor allem auf der Rothenbaumchaussee und der Bundesstraße 4. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch stationäre Blitzgeräte erfasst werden. Die Bußgelder können je nach Überschreitung schnell mehrere hundert Euro betragen. Wer beispielsweise mit 61 km/h in einer 50 km/h-Zone unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h droht zudem ein Fahrverbot von einem Monat.

Fahrverbot in Rotherbaum: Wann sich ein Einspruch lohnt

Die Erteilung eines Fahrverbots ist eine der gravierendsten Folgen von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn der Betroffene innerhalb von zwölf Monaten zu mehreren Verkehrsordnungswidrigkeiten verurteilt wurde. In Rotherbaum kann es besonders schnell zu einem Fahrverbot kommen, wenn Sie beispielsweise mehrmals in kurzer Zeit in den verkehrsberuhigten Zonen an der Grindelallee oder der Eichenstraße geblitzt werden. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn formale Fehler bei der Erfassung oder der Zustellung des Bescheids vorliegen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es einige spezifische Verkehrsregelungen und -situation, die häufig zu Ordnungswidrigkeiten führen. Dazu gehören:

  • Falschparken:
  • Handy am Steuer:
  • Rotlichtverstoß:

Diese Verstöße sind nicht nur teuer, sondern können auch zu einem Verlust des Führerscheins führen, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum mehrfach auftreten.

Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten in Rotherbaum

Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Verkehr finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Typische Rechtsfolgen umfassen:

  • Verwarnungsgelder: Bis zu 55 Euro für geringfügige Verstöße.
  • Bußgelder: Zwischen 80 Euro und 600 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Punkte in Flensburg: Ab 1 Punkt für geringfügige Verstöße bis zu 3 Punkten für schwerwiegende Verkehrsdelikte.
  • Fahrverbote: Von einem Monat bis zu drei Monaten bei schwerwiegenden Verstößen.

In vielen Fällen ist eine rechtliche Beratung ratsam, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Insbesondere wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren möchten, ist eine fundierte rechtliche Einschätzung unerlässlich.

Wenn Sie in Rotherbaum mit einem Bußgeldbescheid oder Verkehrsunfall konfrontiert sind, stehen wir Ihnen gerne für eine kompetente Beratung zur Verfügung.

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