Unfallregulierung in Rotherbaum

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Unfallregulierung in Rotherbaum

Unfall auf der Rothenbaumchaussee? So sichern Sie Ihre Ansprüche

In Rotherbaum, einem Stadtteil mit starkem Verkehrsaufkommen, sind Verkehrsunfälle keine Seltenheit. Die Rothenbaumchaussee, eine der Hauptverkehrsadern, ist häufig Schauplatz von Unfällen, insbesondere aufgrund der hohen Geschwindigkeit und der häufigen Wechsel zwischen Fußgängern und Radfahrern. Nach einem Unfall stehen Betroffene oft vor zahlreichen rechtlichen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Haftungsfragen und Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen

Bei einem Verkehrsunfall stellt sich zunächst die Frage der Haftung. Laut § 7 StVG haftet der Halter eines Fahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Das bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel für die Schäden aufkommt. Ein Beispiel: Wenn Sie an der Kreuzung Rothenbaumchaussee / Eppendorfer Weg von einem abbiegenden Pkw erfasst werden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, der auch Schmerzensgeld umfassen kann.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzungen ab. Bei leichten Verletzungen kann dies zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen, während schwerere Verletzungen, wie Frakturen, schnell zwischen 5.000 und 10.000 Euro erreichen können. Zudem ist die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall auf drei Jahre begrenzt (§ 195 BGB).

Typische Bußgeldfallen im Bezirk Eimsbüttel

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen. An der Rothenbaumchaussee sind besonders häufig Blitzer installiert, die bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h droht ein Bußgeld von 30 Euro, während Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h bereits mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei einer Überschreitung über 41 km/h kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Fahrer sollten sich der Gefahren bewusst sein, die durch unachtsames Fahren an den stark frequentierten Straßen in Rotherbaum entstehen. Unfälle, die durch das Missachten der Verkehrsregeln geschehen, können schwerwiegende rechtliche Folgen haben, sowohl in Form von Bußgeldern als auch durch mögliche Ansprüche Dritter.

Schmerzensgeld und weitere Ansprüche nach einem Unfall

Nach einem Unfall in Rotherbaum, beispielsweise an der Ecke Bundesstraße / Rothenbaumchaussee, sind Betroffene oft verunsichert über ihre Ansprüche. Neben der Schadensregulierung für Fahrzeugschäden können auch Ansprüche auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall relevant werden. Hierbei kommt § 253 BGB zur Anwendung, der die Schmerzensgeldansprüche regelt. Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes spielen Faktoren wie die Dauer der Verletzung und die damit verbundenen Beeinträchtigungen eine Rolle.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Fußgänger wird an der Kreuzung Rothenbaumchaussee / Eppendorfer Weg von einem Radfahrer angefahren und erleidet dabei eine Handgelenksfraktur. Neben den ärztlichen Kosten und dem Verdienstausfall kann der Fußgänger auch Schmerzensgeld fordern, das je nach Schwere der Verletzung mehrere tausend Euro betragen kann.

In jedem dieser Fälle ist es ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche zu sichern und die bestmögliche Regulierung zu erreichen. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit kompetenter Beratung und Unterstützung zur Seite.

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