Blitzer & Geschwindigkeit in Rotherbaum
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Geblitzt auf der Rothenbaumchaussee? Das sind Ihre Rechte
Im beliebten Stadtteil Rotherbaum, wo sich viele Bewohner und Besucher auf der Rothenbaumchaussee oder der Bundesstraße B431 bewegen, gibt es häufig Situationen, in denen Geschwindigkeitsmessungen zum Thema werden. Die rechtlichen Probleme, die aus Blitzer-Messungen resultieren, sind vielschichtig und können für betroffene Verkehrsteilnehmer erhebliche Folgen haben. Die häufigsten Herausforderungen sind Messfehler, fehlerhafte Messverfahren sowie die Anfechtung von Blitzermessungen.
Typische Messfehler und deren rechtliche Konsequenzen
Die häufigsten Geschwindigkeitsmessungen erfolgen in Rotherbaum durch stationäre Blitzer, die an stark frequentierten Straßen wie der Bundesstraße B431 aufgestellt sind. Diese Blitzer können jedoch fehlerhaft arbeiten. Häufige Messfehler entstehen durch:
- Unzureichende Kalibrierung des Blitzers.
- Falsche Positionierung des Geräts, beispielsweise zu nah an der Fahrbahn.
- Fehler bei der Datenübertragung oder -verarbeitung.
Ein Beispiel ist der stationäre Blitzer an der Ecke Rothenbaumchaussee und Harvestehuder Weg, der bei fehlerhaften Messungen Bußgelder von bis zu 600 Euro und den Verlust von bis zu 3 Punkten in Flensburg zur Folge haben kann. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, je nach Schwere des Verstoßes (§ 25 StVG).
Rechtslage und relevante Gesetze
Die rechtlichen Grundlagen für Geschwindigkeitsmessungen und deren Konsequenzen finden sich in verschiedenen Gesetzen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, während das Straßenverkehrsgesetz (StVG) die rechtlichen Folgen von Verkehrsverstößen festlegt. Darüber hinaus ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) relevant, wenn es um die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geht.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, wie in Rotherbaum, zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich, während bei 21 bis 25 km/h bereits 70 Euro fällig sind. Ab einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h sind es 80 Euro, plus einen Punkt in Flensburg. Bei einer Überschreitung von mehr als 40 km/h ist mit einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen.
Fahrverbot in Rotherbaum: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Verkehrsteilnehmer existenzbedrohend sein, insbesondere in einem aktiven Stadtteil wie Rotherbaum. Hier lohnt es sich, Einspruch einzulegen, wenn Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen oder wenn die Umstände der Messung nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Bei einem Einspruch ist es wichtig, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids zu handeln.
Typische Mandantensituationen sind beispielsweise:
- Ein Fahrer wird auf der Rothenbaumchaussee mit 71 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt und möchte die Messung anfechten.
- Ein Bewohner erhält einen Bescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung an der Kreuzung Rothenbaumchaussee/Schnelsen und vermutet, dass die Messung fehlerhaft war.
- Ein Autofahrer, der in der Nähe der Universität geblitzt wurde, hat Bedenken bezüglich der korrekten Kalibrierung des Blitzers.
In all diesen Fällen ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um die besten Optionen für die Anfechtung der Blitzermessungen zu prüfen und mögliche Konsequenzen zu minimieren.
Wenn Sie in Rotherbaum geblitzt wurden oder Fragen zu Geschwindigkeitsmessungen haben, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung.
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