Autorennen / Raser in Stellingen

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Autorennen / Raser in Stellingen

Raserei auf der Kieler Straße: Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Die Kieler Straße in Stellingen gehört zu den stark frequentierten Verkehrsadern des Stadtteils und zieht insbesondere am Wochenende zahlreiche Autofahrer an. Illegale Autorennen, häufig in den späten Abendstunden, stellen ein ernsthaftes Problem dar, sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Anwohner. Wer in Stellingen der Raserei beschuldigt wird, sieht sich schnell mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert.

Rechtsfolgen bei illegalen Autorennen

Gemäß § 315d StGB wird ein Autorennen als ein „Wettbewerb“ zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugführern definiert, der unter anderem auf öffentlichen Straßen stattfindet. Die rechtlichen Folgen sind gravierend: Bei der Teilnahme an einem illegalen Autorennen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Zudem können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Bußgelder von 400 bis 1.000 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes
  • Eintrag von 2 bis 3 Punkten in das Fahreignungsregister in Flensburg
  • Fahrverbot von bis zu 3 Monaten, welches sich bei Wiederholungstätern verlängern kann

Die Polizei in Stellingen hat verstärkt Kontrollen auf der Kieler Straße und der Langen Reihe durchgeführt, um Raser zu identifizieren. Auch Blitzer an den Kreuzungen zur Holstenstraße sind häufig im Einsatz, um Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden.

Beispiele aus der Praxis: Typische Mandantensituationen

In der Praxis sehen sich viele Mandanten mit unterschiedlichen Vorwürfen konfrontiert. Ein Beispiel: Ein 25-jähriger Autofahrer wird während eines nächtlichen „Rennens“ auf der Kieler Straße angehalten. Er gibt an, dass es sich um einen Scherz gehandelt habe. Dennoch wird er wegen „Rasen“ gemäß § 315d StGB angezeigt. Die Folge: Ein Bußgeld von 800 Euro, 3 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten.

Ein weiteres Beispiel betrifft einen Anwohner, der aufgrund von Lärm und Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Raser auf der Langen Reihe Beschwerden bei der Polizei einreicht. Auch hier kann die Polizei mit gezielten Kontrollen reagieren, was dazu führt, dass mehrere Fahrer wegen illegaler Autorennen zur Rechenschaft gezogen werden.

Rechtslage und Verteidigungsmöglichkeiten

Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Raserei finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB), sondern auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei Vorwürfen der Raserei kann eine wirksame Verteidigung entscheidend sein. Dies kann beispielsweise durch den Nachweis geschehen, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs nicht nachweisbar war oder dass es sich nicht um ein Rennen handelte, sondern um eine spontane Fahrweise unter besonderen Umständen.

Die Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden beträgt 14 Tage. Ein schnell eingereichter Einspruch kann dazu führen, dass das Verfahren eingestellt wird oder dass die Strafe reduziert wird. Eine rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt ist hierbei unerlässlich.

Falls Sie oder jemand aus Ihrem Bekanntenkreis von einem Vorwurf der Raserei betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Interessen bestmöglich zu verteidigen.

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