Autorennen / Raser in Hoheluft-West

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Autorennen / Raser in Hoheluft-West

Raserei auf der Hoheluftchaussee: Die rechtlichen Konsequenzen

In Hoheluft-West, einem Stadtteil mit viel Verkehr und zahlreichen Wohnstraßen, kommt es immer wieder zu illegalen Autorennen und Raserei. Besonders auf der Hoheluftchaussee und der Bundesstraße 5 (B5) sind Geschwindigkeitsübertretungen keine Seltenheit. Diese Straßen sind nicht nur für ihre hohe Verkehrsdichte bekannt, sondern auch für ihre breiten Fahrbahnen, die zu riskanten Überholmanövern und Geschwindigkeitsrennen einladen. Die rechtlichen Folgen solcher Aktionen sind jedoch gravierend und sollten von jedem Verkehrsteilnehmer ernst genommen werden.

Strafrechtliche Konsequenzen nach § 315d StGB

Gemäß § 315d StGB wird die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Ein Autorennen liegt vor, wenn mindestens zwei Fahrer mit ihren Fahrzeugen eine Geschwindigkeit erreichen, die zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt. Dabei sind auch öffentliche Straßen betroffen, was in einem dichten Wohngebiet wie Hoheluft-West nicht zu unterschätzen ist.

Ein Beispiel: Wenn Sie auf der Hoheluftchaussee mit einem Freund ein Rennen veranstalten und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mehr als 20 km/h überschreiten, können Sie nicht nur strafrechtlich belangt werden, sondern auch mit einem Fahrverbot rechnen. Das Bußgeld liegt in solchen Fällen schnell bei 400 Euro und es drohen zwei Punkte in Flensburg.

Bußgeld und Punkte: Was Ihnen droht

Die Rechtslage in Deutschland sieht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Raserei klare Regelungen vor. Folgende Bußgelder und Punkte können Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Hoheluft-West drohen:

  • Überschreitung der Geschwindigkeit um 21-25 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
  • Überschreitung der Geschwindigkeit um 26-30 km/h: 80 Euro, 1 Punkt
  • Raserei (mehr als 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit): ab 600 Euro, 2 Punkte, mindestens 3 Monate Fahrverbot

Die Bußgeldbescheide können innerhalb von 14 Tagen angefochten werden, was in vielen Fällen sinnvoll sein kann, insbesondere wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder technische Fehler im Verfahren aufgedeckt werden.

Fallbeispiele aus der Praxis: Typische Mandantensituationen

Es sind häufige Szenarien, in denen unsere Mandanten Unterstützung benötigen:

  • Ein junger Fahrer wird auf der Eppendorfer Weg bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 70 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Die Folgen: 300 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Eine Gruppe von Freunden veranstaltet ein Rennen am Isebekkanal und wird von der Polizei gestoppt. Die Konsequenzen: Strafanzeige wegen § 315d StGB und ein drohendes Strafverfahren.
  • Ein Autofahrer wird auf der B5 bei 90 km/h in einer 50er-Zone erwischt. Das Bußgeld beträgt hier 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten.

In jedem dieser Fälle ist es entscheidend, schnell zu handeln und rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kompetente Verteidigung und unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte.

Wenn Sie in Hoheluft-West mit einem Vorwurf der Raserei oder einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung zu finden.

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