Fahrtenbuch in Hamm

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Fahrtenbuch in Hamm

Fahrtenbuchauflagen in Hamm: Was Sie wissen sollten

Die Anordnung eines Fahrtenbuches ist für viele Autofahrer in Hamm eine unerwartete und belastende Maßnahme. Nach § 31a StVZO kann die zuständige Behörde ein Fahrtenbuch anordnen, wenn die Identität des Fahrers eines Fahrzeugs nicht festzustellen ist, beispielsweise nach Geschwindigkeitsübertretungen oder anderen Ordnungswidrigkeiten. Die häufigsten Probleme in diesem Zusammenhang betreffen die korrekte Führung des Fahrtenbuchs sowie die rechtlichen Konsequenzen, die sich bei Nichteinhaltung ergeben.

Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Fahrtenbuchauflagen

Die Nichteinhaltung der Vorgaben zur Führung eines Fahrtenbuches kann gravierende Folgen haben. Dabei sind die möglichen Rechtsfolgen wie folgt:

  • Bußgelder bis zu 500 Euro bei unzureichender oder fehlerhafter Eintragung.
  • Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg, die zu einem Fahrverbot führen können.
  • Verlängerung der Fahrtenbuchauflage auf bis zu drei Jahre bei wiederholten Verstößen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bewohner aus Hamm, der auf der Bergstraße geblitzt wurde, erhielt eine Fahrtenbuchauflage. Bei der Überprüfung stellte die Behörde fest, dass die Eintragungen im Fahrtenbuch unvollständig waren. Dies führte zu einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.

Typische Verkehrssituationen in Hamm und ihre Folgen

In Hamm sind zahlreiche Straßenabschnitte aufgrund von Geschwindigkeitskontrollen und hohem Verkehrsaufkommen kritisch. Die Kreuzung an der Hammer Landstraße und der Billstedter Hauptstraße ist bekannt für verstärkte Geschwindigkeitsmessungen. Wer hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreitet, läuft Gefahr, in das Visier der Behörden zu geraten.

Ein weiteres Beispiel sind die häufigen Blitzer an der Wendenstraße. Autofahrer, die hier zu schnell fahren, erhalten nicht nur eine Geldbuße, sondern müssen auch damit rechnen, dass die fahrzeugführende Person nicht identifiziert werden kann. In der Folge droht die Anordnung eines Fahrtenbuches.

Rechtliche Grundlagen für Fahrtenbuchauflagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung eines Fahrtenbuches finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Insbesondere § 31a StVZO regelt die Voraussetzungen für die Anordnung und die Führung eines Fahrtenbuches. Bei der Überprüfung der Eintragungen ist die Behörde befugt, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und bei Verstößen gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) entsprechende Strafen zu verhängen.

Eine häufige Mandantensituation ergibt sich, wenn der Fahrzeughalter nach einem Blitzer nicht nachweisen kann, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren hat. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtzeitig einen Anwalt zu konsultieren, um die besten rechtlichen Schritte einzuleiten.

Wenn Sie in Hamm mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind oder Fragen zu den rechtlichen Konsequenzen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Behörden.

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