Bußgeldbescheid in Hamm
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Geblitzt auf der Hammer Straße? Das sind Ihre Rechte
Im Stadtteil Hamm, insbesondere auf der vielbefahrenen Hammer Straße, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen und damit verbundenen Bußgeldbescheiden. An dieser Hauptverkehrsstraße stehen oft Geschwindigkeitsmessgeräte, die sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden. Wenn Sie dort geblitzt wurden, sollten Sie wissen, dass Sie nicht einfach das Bußgeld akzeptieren müssen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen.
Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsverstößen
Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Im Stadtteil Hamm sind die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) maßgeblich. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Ab 11 bis 15 km/h sind es bereits 50 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einer Überschreitung von 16 bis 20 km/h drohen 70 Euro und ein Punkt. Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen, wie etwa über 40 km/h innerorts, kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.
Typische Bußgeldfallen in Hamm
In Hamm gibt es mehrere Verkehrsstellen, an denen häufig Verkehrsverstöße registriert werden. Dazu zählen:
- Die Kreuzung Hammer Straße / Wandsbeker Chaussee, wo häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden.
- Der Bereich um den Hauptbahnhof Hamm, wo Radfahrer und Fußgänger häufig die Straße queren und Autofahrer in Versuchung geraten, die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten.
- Die U-Bahn-Haltestelle Hammer Kirche, wo das Parken in zweiter Reihe oft geahndet wird.
Zusätzlich werden an verschiedenen Stellen in Hamm mobile Geschwindigkeitsmessgeräte eingesetzt, die nicht immer angekündigt sind. Diese unvorhersehbaren Kontrollen führen häufig zu Bußgeldbescheiden, die nicht immer gerechtfertigt sind.
Einspruch gegen Bußgeldbescheide: Wann lohnt es sich?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen. Beispielsweise kann es sein, dass die Messung fehlerhaft war oder dass die Behörde nicht die richtigen Verfahrensschritte eingehalten hat. Laut dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Bei schwerwiegenden Fehlern im Bußgeldbescheid kann der Einspruch sogar bis zu drei Monate nach Erhalt erfolgreich sein.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 100 Euro wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass das Messgerät nicht ordnungsgemäß kalibriert war. Der Einspruch führte zur Einstellung des Verfahrens und zur Rückerstattung des Bußgeldes.
Verteidigungsmöglichkeiten und Rechtslage
Die rechtlichen Grundlagen für das Bußgeldrecht sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der StVO und dem OWiG geregelt. Die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Sie können die Rechtswidrigkeit der Messung anfechten, die Auslegung der Verkehrsregeln in Frage stellen oder auf mildernde Umstände hinweisen. Oftmals sind auch Formfehler der Behörde ein Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Verteidigung.
Bei einem Fahrverbot kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf eine Sperrfristverkürzung zu stellen, insbesondere wenn Sie auf das Auto angewiesen sind. Hierbei können persönliche Umstände wie berufliche Verpflichtungen oder familiäre Situationen eine Rolle spielen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Fragen zur Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Optionen für Ihre individuelle Situation besprechen.
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