Bußgeldbescheid in Klostertor

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Bußgeldbescheid in Klostertor

Geblitzt auf der Spitalerstraße? Das sind Ihre Rechte

Die Spitalerstraße in Klostertor ist eine stark frequentierte Verkehrsader, die oft Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Ordnungswidrigkeiten zur Folge hat. Besonders zwischen dem Wexstraße und dem Mönckebergstraße-Platz stehen häufig mobile und stationäre Blitzer, die Autofahrer im Visier haben. Ein Geschwindigkeitsverstoß kann schnell teuer werden: Bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ab 31 km/h erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro und es droht ein Fahrverbot von bis zu einem Monat.

Fahrverbot in Klostertor: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell zur Existenzfrage werden, insbesondere für Berufspendler in Klostertor. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen signifikant sind. Bei einer Überschreitung von mehr als 40 km/h innerorts können sogar drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten die Folge sein. Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Ein Einspruch könnte sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Messung fehlerhaft war oder es mildernde Umstände gab, die nicht berücksichtigt wurden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

Die Verkehrssituation in Klostertor bringt zahlreiche Bußgeldfallen mit sich. Zu den häufigsten Verstößen gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bußgelder zwischen 30 Euro und 680 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.
  • Überfahren von Rotlicht: Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Parkverstöße: Bußgelder von 10 Euro bis 100 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Ein typischer Fall könnte ein Autofahrer sein, der an der Kreuzung Spitalerstraße und Mönckebergstraße bei grünem Licht auf einen Fußgänger wartet und dabei über die Haltelinie rollt. Das kann schnell als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, auch wenn keine Gefährdung stattfand.

Rechtslage und relevante Gesetze

Im Bußgeldrecht sind vor allem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) von Bedeutung. Nach § 1 Abs. 2 StVO haben alle Verkehrsteilnehmer die Pflicht, sich der Verkehrssituation anzupassen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann schwerwiegende Folgen haben, nicht nur in Form von Bußgeldern, sondern auch durch Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide ist es entscheidend, alle Aspekte des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Wenn Sie in Klostertor einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder sich unsicher sind, ob ein Einspruch sinnvoll ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Bereich Bußgeldrecht beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten.

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