Führerscheinentzug in Klostertor

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Führerscheinentzug in Klostertor

Geblitzt auf der Spaldingstraße? Das sind Ihre Rechte

Die Spaldingstraße in Klostertor ist eine stark frequentierte Verkehrsader. Hier wird häufig geblitzt, vor allem in der Nähe der Kreuzung zur Wendenstraße. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt rechnen. Ab 26 km/h droht ein Bußgeld von 100 Euro, und bei 31 bis 40 km/h sind es bereits 160 Euro sowie 2 Punkte. In bestimmten Fällen kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei wiederholten Verstößen kann es notwendig werden, sich auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorzubereiten, um Ihren Führerschein zurückzuerhalten. Die MPU ist keine einfache Hürde und sollte ernst genommen werden.

Fahrverbot in Klostertor: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann in Klostertor schnell verhängt werden, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen wie Alkohol am Steuer oder wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen. Laut § 25 StVG kann ein Fahrverbot bis zu drei Monate betragen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sinnvoll sein, wenn Verfahrensfehler vorliegen oder die Beweislage nicht eindeutig ist.

  • Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze: Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat.
  • Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen: Ab 61 km/h zu schnell droht ein Fahrverbot von 3 Monaten.
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Bußgeld von bis zu 3.000 Euro, 3 Punkte und ein einjähriges Fahrverbot.

Ein Einspruch kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie nachweisen können, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war oder technische Mängel an den Geräten auftraten. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, alle relevanten Informationen zu sammeln und Ihre Rechte durchzusetzen.

MPU-Vorbereitung: So kommen Sie zurück auf die Straße

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann für viele Fahrer in Klostertor eine große Herausforderung darstellen. Sie wird häufig angeordnet, wenn es zu schwerwiegenden Verkehrsverstößen, wie zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt, gekommen ist. Die Vorbereitung auf die MPU sollte ernsthaft angegangen werden. Hier bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung an, um Ihre Chancen auf eine positive Beurteilung zu erhöhen.

Ein typisches Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant wurde nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,2 Promille angehalten. Das Resultat war ein Führerscheinentzug und die Anordnung einer MPU. In der Vorbereitung haben wir mit ihm an seiner Selbstreflexion und dem Umgang mit Alkohol gearbeitet, um die Chancen auf eine positive Begutachtung zu maximieren.

Fahrerlaubnisentzug: Rechte und Pflichten

Wurde Ihre Fahrerlaubnis entzogen, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu. Sie haben das Recht, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Dies geschieht in der Regel über einen Widerspruch oder eine Klage. Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides. Bei einem vorläufigen Entzug aufgrund von Gefährdung Dritter, etwa nach einem schweren Unfall, kann sich die Situation jedoch komplizierter gestalten.

Besonders in Klostertor, wo viele Straßen wie die Wendenstraße oder die Burchardstraße stark befahren sind, ist es wichtig, die Verkehrsregeln zu beachten. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch der Verlust der Fahrerlaubnis. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihren Führerschein wiederzubekommen.

Wenn Sie Fragen zum Führerscheinrecht haben oder Unterstützung bei einem spezifischen Fall benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen, die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.

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