Führerscheinentzug in Veddel
Ihr Anwalt für Führerscheinentzug in Veddel und Umgebung.
Geblitzt auf der Veddeler Brücke? Ihre Rechte im Blick
Die Veddeler Brücke ist eine der Hauptverkehrsadern im Stadtteil Veddel, wo oft hohe Geschwindigkeiten gefahren werden. Fällt Ihnen das Tempo in diesem Bereich schwer, kann es schnell zu einem Bußgeldbescheid kommen. Bei einem Geschwindigkeitsüberschreitungsdelikt von 21 km/h bis 25 km/h droht Ihnen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg gemäß § 24 StVG. Bei einer Überschreitung um mehr als 30 km/h kann sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.
Fahrverbot in Veddel: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann weitreichende Folgen haben, insbesondere für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. In der Regel wird ein Fahrverbot für einen Zeitraum von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt, je nach Schwere des Verstoßes. An Kreuzungen wie der Veddeler Damm/Glashüttenstraße gibt es häufig Meldungen über Verkehrsunfälle, die auch zu Bußgeldern führen können. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen sinnvoll sein, besonders wenn Sie nachweisen können, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte
Der Hamburger Stadtteil Veddel ist geprägt von starkem Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten. Typische Bußgeldfallen sind:
- Überfahren von Stoppschildern an der Kreuzung Veddeler Damm und Wilhelmsburger Straße: 70 Euro und 1 Punkt.
- Parken im Halteverbot in den Straßen rund um den Veddeler Damm: 20 bis 50 Euro, je nach Dauer.
- Handybenutzung am Steuer, beispielsweise an der Veddeler Brücke: 100 Euro und 1 Punkt.
Gemäß § 23 StVO ist die Nutzung eines Mobilgerätes während der Fahrt verboten, es sei denn, es handelt sich um eine Freisprecheinrichtung.
MPU-Vorbereitung: Was erwartet Sie?
Ein Führerscheinentzug kann für viele Veddeler eine echte Herausforderung darstellen, insbesondere wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Typische Gründe für eine MPU sind Alkohol- oder Drogenfahrten. Die Vorbereitung auf die MPU erfordert umfangreiche Kenntnisse und eine strukturierte Herangehensweise. Vor der MPU sollten Sie mindestens 6 Monate abstinent sein, um Ihre Eignung nachweisen zu können. Die Kosten für eine MPU liegen in der Regel zwischen 300 und 600 Euro, abhängig von der Prüfstelle.
In der Praxis haben wir häufig Mandanten, die nach einer Alkoholfahrt in die Situation geraten, ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Ein erfolgreiches Ergebnis hängt oft von der ordnungsgemäßen Vorbereitung ab, bei der wir Ihnen wertvolle Unterstützung bieten können. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im § 2 Abs. 3 StVG und § 11 FeV.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Führerscheinrecht haben oder Unterstützung bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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