Handy am Steuer in Veddel

Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Veddel und Umgebung.

Handy am Steuer in Veddel

Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer in Veddel

Im Hamburger Stadtteil Veddel, wo das Verkehrsaufkommen insbesondere auf den Hauptstraßen wie der Veddeler Damm und der Wilhelmsburger Straße hoch ist, kommt es häufig zu Verkehrskontrollen. Viele Autofahrer werden dabei mit dem Verstoß gegen das Handyverbot konfrontiert. Nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es untersagt, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu verwenden, es sei denn, das Gerät wird über eine Freisprecheinrichtung bedient. In der Praxis bedeutet dies, dass das Halten des Handys in der Hand beim Fahren oder das Bedienen des Geräts im lapidaren Stau auf der Wilhelmsburger Straße zu Bußgeldern führen kann.

Rechtsfolgen bei Handy am Steuer

Wer beim Fahren mit dem Handy in der Hand oder beim Tippen auf dem Bildschirm erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die folgenden Konsequenzen drohen:

  • Bußgeld: 100 Euro bei erstmaligem Verstoß.
  • Punkte in Flensburg: 1 Punkt.
  • Fahrverbot: In der Regel kein Fahrverbot, es sei denn, es handelt sich um wiederholte Verstöße.

Das Bußgeld kann sich bei Wiederholungstätern erhöhen. Bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, und es werden 2 Punkte in Flensburg fällig. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Verkehrspolizei in Veddel auch mobile Blitzer und Kontrollen einsetzt, insbesondere an stark frequentierten Kreuzungen wie der Kreuzung Veddeler Damm und Wilhelmsburger Straße.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei erleben wir häufig, dass Mandanten nach einem Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer rechtliche Unterstützung suchen. Zu den typischen Situationen gehören:

  • Ein Autofahrer wird an der Abfahrt zur Veddeler Damm von der Polizei angehalten, während er eine Nachricht auf seinem Handy tippt.
  • Ein Fahranfänger wird beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auf der Wilhelmsburger Straße geblitzt.
  • Ein Berufskraftfahrer, der im Stau auf der A1 steht und sein Handy benutzt, erhält einen Bußgeldbescheid.

In all diesen Fällen stehen wir den Betroffenen beratend zur Seite und prüfen die Möglichkeiten, wie gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann. Wichtig ist, dass innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides Einspruch eingelegt werden kann.

Rechtliche Grundlage und mögliche Einsprüche

Die rechtliche Grundlage für die Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot findet sich in der StVO sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte sich auch über die Möglichkeit eines Einspruchs im Klaren sein. Ein Einspruch kann verschiedene Gründe haben, etwa Unklarheiten in der Messung oder die Frage, ob tatsächlich ein Verstoß vorlag. In jedem Fall ist es ratsam, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten, um die besten Chancen auf eine Reduzierung oder Aufhebung der Strafe zu sichern.

Für eine umfassende rechtliche Beratung zu Ihrem speziellen Fall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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