Handy am Steuer in Hamm
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Geblitzt auf der Hammer Landstraße? Das sind Ihre Rechte
Die Nutzung eines Handys am Steuer stellt eine häufige Versuchung für viele Autofahrer dar, insbesondere in einem verkehrsreichen Stadtteil wie Hamm. Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Benutzen des Handys für andere Zwecke während der Fahrt verboten. Dies gilt sowohl für die Hammer Landstraße als auch für die zahlreichen Nebenstraßen, die oft stark frequentiert sind. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote.
Die rechtlichen Konsequenzen bei Handyverstößen
Wer in Hamm mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Darüber hinaus werden in diesem Fall auch 1 Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei besonders gravierenden Verstößen, wie etwa der Nutzung des Handys während der Fahrt in Kombination mit einem gefährlichen Fahrverhalten, können die Konsequenzen deutlich härter ausfallen. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro sowie 2 Punkte und eventuell ein Fahrverbot von einem Monat.
Ein konkretes Beispiel: Ein Fahrzeugführer wird an der Kreuzung Hammer Landstraße und Wendenstraße von einem Blitzer erfasst, während er sein Handy benutzt. Neben dem Bußgeld und den Punkten kann dies auch Auswirkungen auf die Versicherung haben, sollte es zu einem Unfall kommen.
Typische Situationen aus der Praxis in Hamm
In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass Autofahrer vor allem in Situationen, wo sie an roten Ampeln oder im Stau stehen, verführt werden, ihr Handy zu nutzen. Dies geschieht häufig an stark frequentierten Straßen wie der Billstedter Straße oder der Wendenstraße. Ein typischer Fall könnte folgendermaßen aussehen: Ein Mandant wird während einer Verkehrskontrolle in der Nähe des Hammer Parks mit dem Handy in der Hand angehalten. Trotz der vermeintlich "sicheren" Verkehrssituation muss er mit den oben genannten rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Rechtslage und mögliche Einsprüche
Die Regelungen rund um das Handyverbot am Steuer sind klar durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Autofahrer, die sich ungerecht behandelt fühlen, haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn es beispielsweise an der Messstelle, wie etwa an der Ecke Wendenstraße und Hammer Landstraße, technische Mängel gibt. In solchen Fällen kann eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend sein, um die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu erhöhen.
Zusammenfassend gilt: Die Strafen für das Benutzen eines Handys am Steuer sind nicht zu unterschätzen. Wer in Hamm in eine solche Situation gerät, sollte sich umgehend rechtlich beraten lassen, um mögliche Folgen abzumildern oder eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wir laden Sie ein, uns zu kontaktieren, um eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall zu erhalten. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine optimale Lösung zu finden.
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