Handy am Steuer in St. Georg

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Handy am Steuer in St. Georg

Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer in St. Georg

Im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere in St. Georg, sind Verkehrsteilnehmer häufig mit den rechtlichen Konsequenzen von Handybenutzung am Steuer konfrontiert. Nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es untersagt, ein Mobiltelefon während der Fahrt zu nutzen, es sei denn, es handelt sich um die Verwendung einer Freisprecheinrichtung. Viele Autofahrer in St. Georg, sei es auf der Anklamer Straße oder der Lange Reihe, überschätzen oft ihre Fähigkeit, gleichzeitig zu fahren und ihr Smartphone zu bedienen. Dies kann schnell zu rechtlichen Problemen führen.

Rechtsfolgen bei Handyverstößen: Bußgelder und Punkte

Die rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen das Handyverbot sind konkret geregelt. Bei einer erstmaligen Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro, zudem werden 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Bei einer Wiederholung innerhalb von 12 Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und 2 Punkte. In St. Georg sind die Blitzanlagen häufig an stark frequentierten Orten wie dem Hauptbahnhof oder der U-Bahn-Station Lübecker Straße installiert, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, beim Handygebrauch erwischt zu werden.

  • Erstverstoß: 100 Euro, 1 Punkt
  • Wiederholungsfall: 200 Euro, 2 Punkte
  • Gefährdung anderer: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Besonders schwerwiegende Fälle, in denen durch die Handybenutzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, können sogar zu einem Fahrverbot von einem Monat führen, sowie noch höhere Bußgelder nach sich ziehen.

Typische Situationen in St. Georg: So kann es Ihnen ergehen

Die Praxis zeigt, dass viele Bürger aus St. Georg, die aufgrund von Handyverstößen zur Kanzlei kommen, oft in typischen Verkehrssituationen unachtsam werden. Beispielsweise kann es geschehen, dass ein Autofahrer an einer roten Ampel auf der Kurt-Schumacher-Allee eine Nachricht beantwortet und dabei von einer Zivilstreife beobachtet wird. Auch die stressige Verkehrssituation an der Kreuzung zwischen der Griegstraße und der Steinhöftstraße sorgt häufig für Ablenkung und führt zu Verstößen.

Ein weiteres häufiges Szenario ist die Nutzung des Handys, während man auf einen Parkplatz sucht. Hierbei kann es leicht zu einem unachtsamen Moment kommen, der nicht nur rechtliche Konsequenzen hat, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden kann.

Rechtslage und Einspruchsmöglichkeiten

Die rechtlichen Grundlagen für die Bußgelder und Punkte finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. In St. Georg lohnt es sich, diesen Schritt zu prüfen, insbesondere wenn mildernde Umstände vorliegen oder es an der Beweisführung mangelt. Bei unsachgemäßer Handhabung oder fehlerhaften Messungen können sich Chancen auf eine Reduzierung oder gar Aufhebung des Bußgeldes ergeben.

Die rechtlichen Folgen eines Handyverstoßes sind nicht zu unterschätzen. Die Kombination aus Bußgeldern, Punkten und möglichen Fahrverboten kann schnell zu einer finanziellen und persönlichen Belastung führen. Wenn Sie betroffen sind oder Fragen haben, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Verkehrsrecht zur Seite und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung zu finden.

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