Blitzer & Geschwindigkeit in St. Georg

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Blitzer & Geschwindigkeit in St. Georg

Geblitzt auf der Lange Reihe? Das sind Ihre Rechte

St. Georg, ein lebendiger Stadtteil Hamburgs, ist nicht nur für seine kulturelle Vielfalt bekannt, sondern auch für seinen dichten Verkehr. Besonders auf der Lange Reihe und der Mönckebergstraße kann es schnell zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen, die häufig von Blitzern erfasst werden. Bewohner und Verkehrsteilnehmer sehen sich dann oftmals mit erheblichen rechtlichen Problemen konfrontiert. Ein Bußgeld von 15 Euro für eine Überschreitung von bis zu 10 km/h kann schnell zu 480 Euro und zwei Punkten in Flensburg steigen, wenn man mit 41 km/h zu viel geblitzt wird. In solchen Fällen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Fehlerhafte Messungen und Einspruchsmöglichkeiten

Ein häufiger Streitpunkt in St. Georg sind fehlerhafte Blitzermessungen. Es kommt immer wieder vor, dass Geschwindigkeitsmessgeräte nicht korrekt kalibriert sind oder dass die Messungen unter ungünstigen Bedingungen durchgeführt werden. Nach § 26 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haben Betroffene das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben, wenn sie der Meinung sind, dass die Messung fehlerhaft war. Dazu zählen unter anderem:

  • Unzureichende Sichtverhältnisse durch Wetterbedingungen (z.B. Regen oder Nebel)
  • Falsche Positionierung des Blitzers
  • Nicht ordnungsgemäße Einrichtung des Messgeräts

Um erfolgreich Einspruch zu erheben, sollte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids reagiert werden. Eine gründliche Prüfung der Messprotokolle und gegebenenfalls die Einholung eines Gutachtens kann in vielen Fällen hilfreich sein.

Bußgeldkatalog und Rechtsfolgen in St. Georg

Die rechtlichen Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) klar geregelt. Auf der Mönckebergstraße, wo häufig Fußgänger unterwegs sind, sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oft auf 30 km/h beschränkt. Wer hier mit 21 bis 25 km/h zu viel geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 115 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 41 km/h droht zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Für Anwohner und Pendler ist es daher entscheidend, die Verkehrsregeln und deren Konsequenzen zu verstehen, um teure und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die in St. Georg geblitzt wurden und sich fragen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer wurde auf der Lange Reihe mit 56 km/h in einer 30er-Zone geblitzt. Die Folge war ein Bußgeld von 240 Euro und zwei Punkte. Nach der Prüfung des Falls stellte sich heraus, dass der Blitzer nicht ordnungsgemäß kalibriert war. Der Einspruch führte zur Aufhebung des Bußgeldbescheids.

Ein weiteres Beispiel ist ein Radfahrer, der auf der Mönckebergstraße mit 35 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wurde. Auch hier führte der Einspruch aufgrund von unzureichenden Sichtverhältnissen zur Reduzierung der Strafe. Solche Fälle verdeutlichen die Wichtigkeit einer rechtlichen Beratung, um die Möglichkeiten zur Anfechtung zu prüfen.

Wenn Sie in St. Georg geblitzt wurden oder Fragen zu Geschwindigkeitsmessungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bei uns erhalten Sie eine kompetente Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

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