Autokauf & Autoverkauf in St. Georg

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Autokauf & Autoverkauf in St. Georg

Gewährleistung beim Fahrzeugkauf in St. Georg

Der Kauf eines Fahrzeugs kann für viele Bürger in St. Georg sowohl eine erfreuliche als auch eine rechtlich komplexe Angelegenheit sein. Insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf kommt es häufig zu Problemen mit Mängeln, die sich erst nach dem Kauf bemerkbar machen. Hierbei sind die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Nach § 434 BGB muss die gekaufte Ware frei von Mängeln sein, was bei einem Fahrzeug bedeutet, dass es den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen muss.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Anwohner kauft einen Gebrauchtwagen von einem Händler in der Nähe der Lübecker Straße. Nach wenigen Wochen stellt er fest, dass der Motor überhitzt. Der Händler verweigert die Gewährleistung mit dem Hinweis auf einen „Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch“. Hier ist es wichtig zu wissen, dass der Käufer in solchen Fällen nach § 439 BGB Anspruch auf Nacherfüllung hat, also Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen kann.

Rückabwicklung bei Mängeln: Rechte und Fristen

Wenn ein Mangel nicht behoben werden kann oder der Käufer mit der Nacherfüllung nicht einverstanden ist, kann er gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. Diese Rückabwicklung ist jedoch an strenge Fristen gebunden: Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen, bevor er zurücktreten kann. Diese Frist beträgt in der Regel 14 Tage.

Ein Beispiel: Ein Bewohner von St. Georg kauft einen Pkw und stellt nach einem Monat fest, dass die Bremsen defekt sind. Er meldet den Mangel umgehend dem Verkäufer und setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung. Der Verkäufer reagiert nicht, und der Käufer hat nun das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzufordern.

Schadensersatzansprüche im Fahrzeugkaufrecht

Bei entstehenden Schäden kann der Käufer auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Ansprüche können sich auf die Kosten der Mängelbeseitigung sowie auf Folgeschäden erstrecken. Nach § 280 BGB hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Verletzung einer Pflicht aus dem Kaufvertrag entstanden ist.

Ein typisches Szenario in St. Georg könnte so aussehen: Ein Käufer erwirbt einen VW Golf, der beim Kauf als „unfallfrei“ deklariert wurde. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, der nicht offengelegt wurde. In diesem Fall könnte der Käufer Schadensersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs sowie für die Kosten einer notwendigen Reparatur verlangen.

Verkehrsrechtliche Aspekte in St. Georg

Die Verkehrssituation in St. Georg, insbesondere an stark frequentierten Straßen wie der Langen Reihe oder der Wiesenstraße, kann dazu führen, dass Fahrzeuge schneller verschleißen oder Schäden erleiden. Häufige Blitzer an diesen Orten können zudem dazu führen, dass Fahrzeugkäufer ungewollt in rechtliche Schwierigkeiten geraten, wenn sie beispielsweise durch Mängel an ihrem Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilnehmen können.

Gemäß § 24 StVG drohen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Bußgelder von bis zu 680 Euro sowie Punkte in Flensburg. In Kombination mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrzeug kann dies zu einem Fahrverbot führen. Die Dauer eines Fahrverbots kann je nach Schwere des Vergehens zwischen einem Monat und drei Monaten betragen. Hier ist es wichtig, stets über den Zustand des Fahrzeugs informiert zu sein, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Wenn Sie beim Fahrzeugkauf in St. Georg mit Mängeln oder rechtlichen Problemen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie kompetent und umfassend zu Ihren Rechten und möglichen Ansprüchen.

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