Fahrverbot in St. Georg

Ihr Anwalt für Fahrverbot in St. Georg und Umgebung.

Fahrverbot in St. Georg

Geblitzt auf der Langen Reihe? Das sind Ihre Rechte

Die Lange Reihe in St. Georg ist nicht nur eine beliebte Einkaufsstraße, sondern auch ein Ort, an dem häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Bewohner und Pendler sehen sich hier oft mit Geschwindigkeitsmessungen konfrontiert, die zu Bußgeldern und Fahrverboten führen können. Wenn Sie auf der Langen Reihe mit mehr als 50 km/h geblitzt werden, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 160 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 30 km/h droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 3 und 49 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Fahrverbot in St. Georg: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann weitreichende Konsequenzen für Ihre berufliche und private Lebenssituation haben. Besonders in einem Stadtteil wie St. Georg, wo viele auf das Auto angewiesen sind, kann die Anordnung eines Fahrverbots zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Die Rechtslage ist klar: Gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere Verkehrsverstöße begangen werden. Typische Mandantensituationen, die wir in unserer Kanzlei erleben, umfassen:

  • Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Wandsbeker Chaussee.
  • Rotlichtverstöße an der Kreuzung Langen Reihe und An den Bleichen.
  • Überhöhte Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen, wie etwa am Steindamm.

In solchen Fällen kann ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll sein. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und beraten, ob das Fahrverbot aufgrund beruflicher Härte vielleicht abgemildert oder ganz aufgehoben werden kann.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

In St. Georg gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer leicht in eine Bußgeldfalle tappen können. Besonders an den Straßenbahnhaltestellen oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen oft niedriger als in anderen Bereichen. Hier einige Beispiele:

  • Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h in der Nähe von Schulen, wie der Grundschule an der Schmilinskystraße.
  • Verstöße gegen das Halteverbot in der Nähe des U-Bahnhofs Lohmühlenstraße, die mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro geahndet werden können.
  • Parkverstöße an der Steinstraße, die ebenfalls Punkte in Flensburg nach sich ziehen können.

Die rechtlichen Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen: Neben den finanziellen Strafen können auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot drohen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt die Sanktionen, die bei Verkehrsverstößen eintreten können.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

In vielen Fällen ist es möglich, ein Fahrverbot aufgrund einer beruflichen Härte abzuwenden. Wenn beispielsweise Ihr Arbeitsplatz in Hamburg-Hammerbrook liegt und Sie auf das Auto angewiesen sind, um pünktlich zur Arbeit zu kommen, können wir bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Absehen vom Fahrverbot stellen. Hierzu ist es notwendig, bestimmte Nachweise zu erbringen, etwa eine Bestätigung des Arbeitgebers oder Informationen über Ihre tägliche Fahrstrecke.

Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel 14 Tage ab Zustellung des Bescheids. Es ist ratsam, diese Frist nicht zu überschreiten, um keine Nachteile zu riskieren.

Wenn Sie Fragen zu einem drohenden Fahrverbot haben oder sich in einer konkreten Situation befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden