Fahrverbot in Waltershof

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Fahrverbot in Waltershof

Geblitzt auf der Waltershofer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Waltershof, einem Stadtteil im Bezirk Hamburg-Mitte, sind die Straßen häufig stark befahren. Insbesondere die Waltershofer Straße und die Kreuzung zur Veddeler Dammstraße sind als Blitzstrecken bekannt. Bei Geschwindigkeitsübertretungen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.

Fahrverbot in Waltershof: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden. Laut § 25 StVG kann es bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts für einen Monat ausgesprochen werden. Bei einer Differenz von mehr als 40 km/h kann es sogar bis zu drei Monate betragen. Wenn Sie beispielsweise auf der Waltershofer Straße mit 71 km/h geblitzt werden, erwarten Sie ein Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot könnte in diesem Fall ebenfalls verhängt werden.

In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot. Wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot eine berufliche Härte für Sie darstellt, kann eine Abwägung stattfinden. Dies ist besonders relevant für Berufskraftfahrer oder Personen, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

In Waltershof gibt es einige typische Verkehrssituationen, die zu Bußgeldern und Fahrverboten führen können:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Besonders an der Kreuzung Waltershofer Straße und Veddeler Dammstraße sind häufig Blitzer installiert.
  • Verstoß gegen die Promillegrenze: Ab 0,5 Promille drohen nicht nur Bußgelder von bis zu 500 Euro, sondern auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
  • Rotlichtverstöße: Fällt das Licht an der Ampel auf der Waltershofer Straße auf Rot, kann dies 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

Viele Mandanten aus Waltershof wenden sich an unsere Kanzlei, nachdem sie ein Fahrverbot erhalten haben. Ein häufiger Fall ist der Berufskraftfahrer, der für seinen Job auf sein Fahrzeug angewiesen ist. In einem solchen Fall ist es wichtig, schnell zu handeln und einen Einspruch einzulegen, um die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Ein anderer häufiger Fall betrifft Autofahrer, die durch einen technischen Defekt oder eine unklare Verkehrssituation geblitzt wurden und sich ungerecht behandelt fühlen.

In der Regel haben Betroffene 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Bei schwerwiegenden Fällen ist es ratsam, sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung zu sichern, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung des Fahrverbots zu wahren.

Wenn Sie in Waltershof ein Fahrverbot erhalten haben oder sich gegen ein solches wehren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kompetente und individuelle Beratung, um Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten.

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