Bußgeldbescheid in Waltershof

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Bußgeldbescheid in Waltershof

Geblitzt auf der Waltershofer Straße? Das sind Ihre Rechte

Im Stadtteil Waltershof, insbesondere auf der Waltershofer Straße und der Straße Am Hafen, sind Geschwindigkeitsverstöße eine häufige Problematik. Blitzer sind hier besonders aktiv, da diese Straßen oft von Lkw und Pkw stark frequentiert werden. Bei Geschwindigkeitsübertretungen drohen empfindliche Bußgelder. So kann bereits ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h innerorts eine Geldbuße von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen (§ 24 StVG, § 26 StVG).

Fahrverbot in Waltershof: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, insbesondere bei wiederholten Ordnungswidrigkeiten. In Waltershof bedeutet dies häufig, dass Manöver wie das Fahren über eine rote Ampel an der Kreuzung Waltershofer Straße / Am Hafen empfindliche Konsequenzen haben. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h innerorts wird ein Fahrverbot von mindestens einem Monat verhängt. Diese Maßnahme kann für viele Fahrer existenzbedrohend sein, insbesondere wenn sie auf das Auto angewiesen sind.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

In Waltershof gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer in die Falle tappen können. Zu den häufigsten Bußgeldsituationen zählen:

  • Überfahren von Stoppschildern oder roten Ampeln: Geldbußen zwischen 60 und 360 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.
  • Parken im Halteverbot: Bußgelder von 20 bis 100 Euro, je nach Verweildauer und Ort.
  • Abstandsunterschreitung: Bei einem Abstand von weniger als 1,5 Metern zum Vorderfahrzeug drohen 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Handy am Steuer: 100 Euro Geldbuße und ein Punkt.

Diese Verstöße werden häufig von mobilen Blitzgeräten oder stationären Radaranlagen in der Umgebung registriert. Insbesondere entlang der Hafenstraße und der Straße Am Hafen ist Vorsicht geboten.

Rechtsfolgen und Fristen im Bußgeldrecht

Die rechtlichen Konsequenzen von Bußgeldbescheiden sind nicht zu unterschätzen. Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides haben Betroffene in der Regel 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen (§ 67 OWiG). Ein Einspruch kann sich in vielen Fällen lohnen, insbesondere wenn Zweifel an der Richtigkeit der Messung bestehen. Beispielsweise kann eine fehlerhafte Kalibrierung des Blitzgeräts oder eine nicht korrekt durchgeführte Messung zur Aufhebung des Bußgeldes führen.

Die Frist zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate. In Fällen von schwerwiegenden Verstößen kann diese Frist jedoch verlängert werden. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht vor, dass bei einer Vielzahl von Verstößen die Frist auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden kann.

Unsere Kanzlei hat Erfahrung in der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre individuelle Situation besprechen.

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