Handy am Steuer in Waltershof

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Handy am Steuer in Waltershof

Geblitzt auf der Waltershofer Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Nutzung eines Handys am Steuer ist ein häufiges Problem für viele Autofahrer in Waltershof. Die Straßen wie die Waltershofer Straße, die zu den Hauptverkehrsadern in diesem Stadtteil zählen, sind besonders stark frequentiert. Hier ist die Versuchung groß, während des Fahrens einen Blick auf das Handy zu werfen, sei es für einen Anruf oder eine Nachricht. Doch dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtsfolgen bei Handyverstößen im Straßenverkehr

Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot hat nicht nur ein Bußgeld von 100 Euro zur Folge, sondern auch einen Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall kann die Strafe erheblich ansteigen. Hier einige mögliche Szenarien:

  • Handy am Ohr: 100 Euro und 1 Punkt.
  • Handy in der Hand (z.B. für Textnachrichten): 100 Euro und 1 Punkt.
  • Unfall verursacht durch Nutzung des Handys: 200 Euro, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Besonders in Stoßzeiten oder an stark frequentierten Kreuzungen wie der Verbindung zur Finkenwerder Straße ist die Ablenkung durch das Handy riskant und kann schnell zu einem Unfall führen.

Typische Mandantensituationen: Schwierigkeiten in Waltershof

In der Praxis erleben wir häufig, dass Mandanten aus Waltershof nach einem Verstoß gegen das Handyverbot rechtliche Unterstützung suchen. Oftmals berichten sie von folgenden Situationen:

  • Ein Fahrer wird an der Kreuzung Waltershofer Straße / Finkenwerder Straße geblitzt und erhält einen Bußgeldbescheid.
  • Ein Autofahrer wird nach einem Unfall auf der Waltershofer Straße zur Verantwortung gezogen, weil er während der Fahrt telefonierte.
  • Ein Pendler, der in den frühen Morgenstunden auf dem Weg zur Arbeit ist, nutzt sein Handy, um eine Nachricht zu senden, und wird dabei von der Polizei angehalten.

Diese Situationen verdeutlichen die Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung, um mögliche Einsprüche oder Reduzierungen der Strafen zu prüfen.

Rechtslage und mögliche Einsprüche

Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das OWiG regelt, dass bei bestimmten Verstößen, wie der Nutzung eines Handys, ein Bußgeld verhängt wird. Es gibt jedoch Möglichkeiten, gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, insbesondere wenn die Umstände unklar sind oder der Fahrer nachweisen kann, dass keine Gefährdung vorlag.

Ein Einspruch kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Hierbei ist es sinnvoll, sich rechtzeitig von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.

Wenn Sie in Waltershof geblitzt wurden oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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