Handy am Steuer in Neustadt
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Neustadt und Umgebung.
Geblitzt auf der Jungfernstieg? Das sind Ihre Rechte
Die Nutzung eines Handys am Steuer ist ein häufiges Problem, das viele Autofahrer in der Neustadt betrifft. Die Straßen wie der Jungfernstieg oder die Bleichen können bei hohem Verkehrsaufkommen dazu verleiten, das Handy für Anrufe oder Nachrichten zu benutzen. Doch dies kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die für viele nicht sofort ersichtlich sind.
Rechtslage gemäß § 23 StVO
Nach § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt grundsätzlich verboten, es sei denn, es handelt sich um ein freisprechendes Gerät. Bei einem Verstoß drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Beispielsweise wird bei einer erstmaligen Zuwiderhandlung ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister verhängt. Bei einer wiederholten Tat innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und es werden zwei Punkte fällig.
Besonders kritisch wird die Situation, wenn durch die Handybenutzung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. In solchen Fällen kann nach § 315c StGB eine Straftat vorliegen, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
Typische Mandantensituationen in Neustadt
Unsere Mandanten berichten häufig von Situationen, in denen sie in der Neustadt von einem Blitzer erfasst wurden, während sie das Handy in der Hand hielten. Besonders an stark frequentierten Kreuzungen wie der Kreuzung zwischen dem Gänsemarkt und der Bleichen wurde der Verstoß oft unbemerkt begangen. Die Freude über einen kurzen Stopp an der Ampel führt oft dazu, dass das Handy schnell gecheckt wird. Diese Unachtsamkeit kann schnell zur teuren Angelegenheit werden.
- Ein Autofahrer erhält ein Bußgeld von 100 Euro, weil er während einer roten Ampel auf dem Jungfernstieg eine Nachricht sendete.
- Ein anderer Fahrer wird mit 200 Euro und zwei Punkten bestraft, da er während der Fahrt auf der Stresemannstraße telefonierte, ohne eine Freisprecheinrichtung zu nutzen.
- Wiederholte Verstöße innerhalb eines Jahres können sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen, das bis zu drei Monate dauern kann.
Rechtsfolgen und Einspruchsmöglichkeiten
Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer hat nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern kann auch zu einem Fahrverbot führen. Bei der ersten Zuwiderhandlung bleibt es in der Regel bei einem Bußgeld und einem Punkt, doch bei wiederholten Verstößen kann der Führerschein gefährdet werden. Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nicht nur unklug, sondern auch potenziell gefährlich. Autofahrer in Neustadt sollten sich daher der Risiken bewusst sein und im Zweifelsfall lieber auf das Handy verzichten.
Falls Sie betroffen sind oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Beratung zur Verfügung.
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