Punkte in Flensburg in Neustadt

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Punkte in Flensburg in Neustadt

Geblitzt auf der Jungfernstieg? Das sind Ihre Rechte

In der Neustadt, insbesondere auf den stark frequentierten Straßen wie dem Jungfernstieg oder der Ballindamm, kann es schnell zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen. Viele Autofahrer sehen sich hier mit blitzen Geschwindigkeitskontrollen konfrontiert. Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. So kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt geahndet werden. Bei einer Überschreitung von 26 bis 30 km/h steigt das Bußgeld auf 100 Euro und es gibt ebenfalls einen Punkt.

Fahrverbot in Neustadt: Wann sich ein Einspruch lohnt

Bei wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) kann es schnell zu einem Fahrverbot kommen. Wenn Sie in der Neustadt mehrere Punkte gesammelt haben, kann bereits ab 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant hatte innerhalb von zwei Jahren drei Geschwindigkeitsverstöße und wurde mit insgesamt 5 Punkten in Flensburg registriert. Bei einem weiteren Verstoß könnte ihm ein Fahrverbot drohen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtzeitig Einspruch einzulegen, insbesondere wenn die Messung fehlerhaft war oder die Umstände abgemildert werden können.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

  • Rote Ampel überfahren:
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Ab 0,5 Promille: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Handy am Steuer: 100 Euro, 1 Punkt
  • Falschparken: Ab 20 Euro bis 150 Euro je nach Schwere des Verstoßes, 1 Punkt bei wiederholtem Falschparken

Die Verkehrssituation in der Neustadt ist durch hohe Dichte und zahlreiche Touristen geprägt, was die Wahrscheinlichkeit von Verstößen erhöht. Insbesondere an Kreuzungen wie der Lombardsbrücke oder am Gänsemarkt sind häufig Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu erwarten.

Punkteabbau: So funktioniert es

Ein kritisches Thema für viele Autofahrer ist der Punkteabbau. Gemäß § 4 des Fahreignungs-Bewertungssystems können Punkte nach einer gewissen Zeit erlassen werden, wenn keine neuen Verstöße hinzukommen. Bei bis zu 3 Punkten erfolgt der Abbau nach 2,5 Jahren, bei 4-5 Punkten nach 5 Jahren. Eine Möglichkeit zur aktiven Reduzierung der Punktezahl ist die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Hierdurch können bis zu 4 Punkte abgebaut werden. Die Kosten für ein solches Seminar variieren, liegen aber in der Regel zwischen 400 und 600 Euro.

Die Rechtslage bezüglich des Fahreignungsregisters ist klar geregelt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verstöße gegen die Verkehrsregeln können nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch die Fahrerlaubnis gefährden. Sollten Sie in der Neustadt von einem Bußgeldbescheid betroffen sein, ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Zusammen können wir Ihre Optionen prüfen und die beste Vorgehensweise ermitteln.

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