Punkte in Flensburg in Steinwerder
Ihr Anwalt für Punkte in Flensburg in Steinwerder und Umgebung.
Geblitzt auf der Steinwerder Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Steinwerder Straße ist eine vielbefahrene Verbindung, die oft von Geschwindigkeitsmessungen betroffen ist. Die Nähe zum Hafen und die damit verbundene Lkw-Nutzung tragen zum erhöhten Verkehrsaufkommen bei. Geschwindigkeitsüberschreitungen können schnell zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (FAER) führen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts können beispielsweise 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg verhängt werden. Bei Überschreitungen ab 31 km/h sind es bereits 120 Euro und 2 Punkte. Die rechtlichen Folgen sind nicht zu unterschätzen, da bereits ab 8 Punkten der Führerschein entzogen werden kann (§ 4 StVG).
Punkteabbau durch freiwillige Maßnahmen
Bewohner von Steinwerder, die durch Verkehrsverstöße Punkte in Flensburg angesammelt haben, haben die Möglichkeit, durch freiwillige Maßnahmen Punkte abzubauen. Eine solche Maßnahme ist der Besuch eines Fahreignungsseminars. Hierbei können bis zu 4 Punkte abgebaut werden, jedoch nur, wenn der Fahrer nicht mehr als 5 Punkte aufweist. Ein Seminar kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann sinnvoll sein, wenn bereits eine Vorladung zur Anhörung bei der Bußgeldstelle vorliegt. Die Frist für einen erfolgreichen Punkteabbau beträgt 12 Monate nach der letzten Maßnahme.
Fahrverbot in Steinwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten verhängt werden. Dies geschieht häufig bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h oder bei wiederholten Verstößen innerhalb eines kurzen Zeitraums. In Steinwerder kann ein Fahrverbot bis zu 3 Monate dauern, was insbesondere für Pendler und Berufskraftfahrer gravierende Konsequenzen hat. Ein Einspruch gegen die Anordnung eines Fahrverbots kann sich lohnen, wenn beispielsweise Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen vorliegen. Hierbei sind genaue Kenntnisse der geltenden Gesetze, wie dem § 25 StVG und dem § 4 OWiG, erforderlich.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei erleben wir häufig, dass Mandanten mit Fragen zu ihren Punkten in Flensburg zu uns kommen. Ein Beispiel ist ein Anwohner, der nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der Steinwerder Straße 2 Punkte erhielt und nun besorgt um seinen Führerschein ist. Ein anderer Fall betrifft einen Lieferfahrer, der aufgrund mehrerer geringfügiger Verstöße in kurzer Zeit einem Fahrverbot gegenübersteht. Wir beraten unsere Mandanten umfassend über ihre Optionen, sei es der Einspruch gegen Bußgeldbescheide, die Vorbereitung auf eine gerichtliche Anhörung oder die Durchführung eines Fahreignungsseminars.
Wenn Sie Fragen zu Punkten in Flensburg haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie individuell und kompetent.
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