Punkte in Flensburg in St. Pauli

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Punkte in Flensburg in St. Pauli

Geblitzt auf der Reeperbahn? Das sind Ihre Rechte

In St. Pauli, besonders auf der Reeperbahn und der Budapester Straße, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen häufige Verstöße. Hier blitzen die Messgeräte oft und unerwartet. Wer in einer 30 km/h-Zone mit 50 km/h erwischt wird, riskiert 3 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 120 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann dies schnell zu einem Fahrverbot führen, wenn innerhalb von 12 Monaten 8 Punkte erreicht werden.

Fahrverbot in St. Pauli: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bereits ab 4 Punkten in Flensburg angeordnet werden. Bei schweren Verkehrsverstößen, wie beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille), drohen sogar 3 Punkte und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat. Die rechtliche Grundlage hierfür sind die Paragraphen § 25 StVG und § 4 OWiG. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein. Oftmals ist der Messwert fehlerhaft oder die rechtlichen Grundlagen nicht ausreichend beachtet worden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

Die Verkehrssituation in St. Pauli birgt viele Risiken für Autofahrer. Insbesondere an Kreuzungen wie der Davidstraße und der Paul-Nevermann-Straße sind Rotlichtverstöße und das Überfahren von Stoppschildern häufige Ursachen für Punkte in Flensburg. Hierbei drohen:

  • Rotlichtverstoß: 1 Punkt und 200 Euro Bußgeld
  • Überfahren eines Stoppschildes: 1 Punkt und 120 Euro Bußgeld
  • Parkverstöße in Anwohnerparkzonen: 1 Punkt und 55 Euro Bußgeld

Wer in diesen Bereichen oft mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich über die Möglichkeiten des Punkteabbaus informieren. Nach 2,5 Jahren können 1 Punkt abgebaut werden, wenn keine weiteren Verstöße hinzukommen.

Punkteabbau und drohende Maßnahmen: So bleiben Sie mobil

Der Punkteabbau ist für viele Autofahrer in St. Pauli von zentraler Bedeutung. Um Punkte abzubauen, gibt es die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Dies kann einmal innerhalb von 5 Jahren in Anspruch genommen werden und reduziert den Punktestand um 1 Punkt. Bei 8 Punkten droht die Anordnung zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die oft mit erheblichen Kosten und Auflagen verbunden ist.

Die Paragraphen § 4 StVG und § 65 OWiG regeln die Verfahren und Fristen für die Erhebung und den Abbau von Punkten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die eigene Punkteanzahl im Fahreignungsregister (FAER) zu informieren, um präventiv handeln zu können.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Punktestand oder einem drohenden Fahrverbot haben, stehen wir Ihnen gerne mit individueller Beratung zur Seite. Unsere Kanzlei in Hamburg-St. Pauli bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren.

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