Ordnungswidrigkeiten in St. Pauli
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Geblitzt auf der Reeperbahn? Ihre Möglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht
St. Pauli ist nicht nur für sein Nachtleben bekannt, sondern auch für seine speziellen Herausforderungen im Straßenverkehr. Hohe Verkehrsbelastungen, enge Straßen und zahlreiche Fußgänger und Radfahrer prägen das Bild. Wenn Sie in dieser lebhaften Umgebung geblitzt wurden oder eine Verwarnung erhalten haben, stehen Sie möglicherweise vor einem Bußgeldbescheid oder Punkten in Flensburg. Die rechtlichen Regelungen zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Ein Einspruch kann in vielen Fällen die richtige Wahl sein.
Typische Bußgeldfälle in St. Pauli
Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Stadtteil St. Pauli sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss und das Missachten von Halteverboten. An stark frequentierten Stellen wie der Reeperbahn oder dem Millerntorplatz gibt es oft Radarkontrollen, die Fahrer ins Visier nehmen. Hier einige Beispiele für Bußgelder und Rechtsfolgen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis 10 km/h: 30 Euro, 0 Punkte
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 11 bis 15 km/h: 50 Euro, 1 Punkt
- Alkohol am Steuer (0,5 bis 1,09 Promille): 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Parken im Halteverbot: 55 Euro
Diese Bußgelder können für viele Betroffene eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Zudem können sich Punkte in Flensburg schnell summieren und zu einem Fahrverbot führen, wenn die 8 Punkte-Marke erreicht wird.
Rechtslage und Einspruchsmöglichkeiten
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt erhoben werden. Dies erfolgt in der Regel schriftlich und sollte gut begründet sein. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können technische Fehler der Messgeräte oder unklare Verkehrssituationen oft als Argumente dienen. In St. Pauli sind viele Straßen wie die Budapester Straße oder die Paul-Roosen-Straße eng und führen oft zu Missverständnissen in der Verkehrsführung.
Praxisbeispiele aus St. Pauli
In unserer Kanzlei haben wir zahlreiche Mandanten aus St. Pauli vertreten, die mit unterschiedlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten konfrontiert waren. Ein Beispiel ist ein Mandant, der auf der Reeperbahn geblitzt wurde, als er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 12 km/h überschritt. Durch eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheids konnten wir eine fehlerhafte Messung nachweisen, was zur Einstellung des Verfahrens führte.
Ein anderer Fall betraf einen Fahrer, der im alkoholisierten Zustand kontrolliert wurde. Hier halfen wir bei der Analyse der Atemalkoholmessung und konnten die rechtlichen Folgen minimieren, indem wir auf Verfahrensfehler hinwiesen.
Wenn Sie in St. Pauli eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend und prüfen die besten Optionen für Ihren speziellen Fall.
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