Ordnungswidrigkeiten in Klostertor

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Ordnungswidrigkeiten in Klostertor

Geblitzt auf der Steinstraße? Das sind Ihre Rechte

Im Stadtteil Klostertor, wo die Steinstraße und die Alsterstraße häufig von Fahrzeugen befahren werden, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Blitzanlagen, wie die an der Kreuzung Steinstraße und Alsterstraße, fangen viele Verkehrsteilnehmer ab. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h wird es teurer: Das Bußgeld steigt auf 100 Euro und es gibt ebenfalls einen Punkt. Wer in Klostertor zu schnell fährt, sollte sich mit den rechtlichen Möglichkeiten eines Einspruchs vertraut machen.

Fahrverbot in Klostertor: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann in Klostertor schon ab 2 Punkten in Flensburg verhängt werden, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen, wie etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h innerorts. Dies kann für die Betroffenen erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn sie auf das Auto angewiesen sind. Die Dauer eines Fahrverbots beträgt in der Regel einen Monat, kann aber unter bestimmten Umständen auch verlängert werden. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid könnte sich lohnen, wenn formale Fehler vorliegen oder die Messung angefochten werden kann.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

  • Rote Ampel überfahren: Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • Handy am Steuer: Bußgeld von 100 Euro, 1 Punkt.
  • Parken im Halteverbot: Bußgeld von 55 Euro.
  • Falschparken auf Gehwegen: Bußgeld von 70 Euro.

Die Straßen rund um den Klostertorplatz sind oft überlastet, was dazu führt, dass viele Fahrer in Eile sind und Verkehrsregeln missachten. Dies kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch zu einem erhöhten Risiko für Unfälle. Bei einem Bußgeldbescheid sollten Sie die rechtlichen Schritte prüfen, um eventuell gegen die Entscheidung vorzugehen.

Rechtsfolgen und Fristen im Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Rechtslage im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wird durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. In der Regel haben Betroffene 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Diese Frist ist entscheidend, da die Möglichkeit zum Einspruch danach erlischt, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Ein versäumter Einspruch kann zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Nachteilen führen.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

Wir erhalten häufig Anfragen von Mandanten, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil sie auf der Steinstraße geblitzt wurden. Diese Mandanten sind oft besorgt, dass sich der Punktestand in Flensburg negativ auf ihre Versichertenprämien auswirkt. Ein weiterer häufiger Fall ist das Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Alsterstraße und Klostertorplatz, was zu hohen Bußgeldern führt und zusätzlich eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. In solchen Situationen ist es wichtig, die Möglichkeiten eines Einspruchs zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie in Klostertor mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die besten Optionen zu eruieren.

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