Ordnungswidrigkeiten in Rothenburgsort

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Ordnungswidrigkeiten in Rothenburgsort

Geblitzt auf der Billstraße? Das sind Ihre Rechte

Im Stadtteil Rothenburgsort, wo die Billstraße häufig von starkem Verkehrsaufkommen betroffen ist, kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Blitzer sind hier oft an neuralgischen Punkten wie der Kreuzung Billstraße / Rothenburgsort installiert. Ein Bußgeldbescheid kann schnell ins Haus flattern, und die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich. Wer in Rothenburgsort geblitzt wird, sollte die Möglichkeiten eines Einspruchs gegen den Bescheid in Betracht ziehen.

Typische Bußgelder und rechtliche Folgen

Die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten variieren stark. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossenen Ortschaften, die in Rothenburgsort bei häufigem Stop-and-Go-Verkehr vorkommt, können folgende Bußgelder anfallen:

  • Überschreitung bis 10 km/h: 30 Euro
  • Überschreitung bis 20 km/h: 50 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Überschreitung bis 30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt und ein Fahrverbot von 1 Monat
  • Überschreitung bis 40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat
  • Überschreitung über 50 km/h: 400 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten

Ein Einspruch kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Blitzer möglicherweise fehlerhaft war oder die angegebenen Werte nicht korrekt ermittelt wurden. Die Frist für den Einspruch beträgt gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides.

Verkehrsordnungswidrigkeiten im Kontext von Rothenburgsort

Die Verkehrssituation in Rothenburgsort ist durch enge Straßen und hohes Aufkommen von Lkw geprägt, insbesondere in der Nähe des Hamburger Hafens. Dies führt häufig zu Konflikten und Ordnungswidrigkeiten, wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Parken in Halteverbotszonen. Die rechtlichen Konsequenzen sind auch hier erheblich:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Bußgeld von 500 Euro und 2 Punkte in Flensburg
  • Parken im Halteverbot: Bußgeld von 55 Euro
  • Falschparken auf Radwegen: 80 Euro und 1 Punkt

Die relevanten Gesetze, wie das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO), regeln die Rechtslage bezüglich der jeweiligen Ordnungswidrigkeiten. Eine gründliche Analyse der Umstände kann entscheidend sein, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.

Praktische Erfahrungen aus unserer Kanzlei

In der Praxis sehen wir häufig Mandanten, die nach einem Bußgeldbescheid verunsichert sind und nicht wissen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ein Beispiel: Ein Fahrer wurde auf der Billstraße mit 60 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt. Nach einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Blitzer während der Hauptverkehrszeit nicht ordnungsgemäß kalibriert war. In solchen Fällen kann es ratsam sein, Einspruch einzulegen, um die Strafe möglicherweise zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.

Ein weiteres häufiges Szenario ist das Parken in der Nähe von Haltestellen oder an engen Straßen, wo Parkverbote nicht immer deutlich beschildert sind. Hier sollte ebenfalls geprüft werden, ob die Beschilderung den rechtlichen Vorgaben gemäß § 42 StVO genügt. Ein Einspruch könnte hier auch auf Formfehler hinweisen und zu einer Aufhebung des Bescheids führen.

Wenn Sie in Rothenburgsort von einem Bußgeldbescheid betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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