Autorennen / Raser in Rothenburgsort

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Autorennen / Raser in Rothenburgsort

Geblitzt auf der B5? Ihre Rechte bei Raserei in Rothenburgsort

Die B5, die durch Rothenburgsort führt, ist eine beliebte Strecke für Autofahrer. Leider wird diese Straße auch häufig von Raser:innen genutzt, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Autorennen oder exzessives Beschleunigen können nicht nur gefährlich sein, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben können. Die Vorschrift des § 315d StGB regelt die Strafbarkeit von Autorennen und Raserei und sieht empfindliche Strafen vor.

Strafen bei illegalen Autorennen

Wer in Rothenburgsort an einem illegalen Autorennen teilnimmt, muss mit ernsten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der § 315d StGB sieht folgende Strafen vor:

  • Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Eintrag im Verkehrszentralregister
  • Fahrverbot von bis zu drei Monaten

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Fahrer wird auf der B5 bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Neben einem Bußgeld von 600 Euro und zwei Punkten in Flensburg kann auch ein Fahrverbot von einem Monat drohen. Bei einer Wiederholungstat können die Strafen drastisch steigen.

Typische Verkehrssituationen in Rothenburgsort

Rothenburgsort hat eine hohe Verkehrsdichte, insbesondere während der Berufsverkehrszeiten. Die Straßen wie die Spaldingstraße und die Billhorner Brückenstraße sind oft stark befahren und bieten durch ihre Breite und gerade Streckenabschnitte Gelegenheiten für riskantes Fahrverhalten. An Kreuzungen wie am Knotenpunkt zur B5 kommt es häufig zu gefährlichen Situationen, wenn Raser:innen versuchen, andere Fahrzeuge auszubremsen oder sich durchzuschlängeln.

Darüber hinaus sind mobile Blitzer in dieser Region häufig anzutreffen, insbesondere an den Übergängen zur Spaldingstraße und rund um die Hammer Straße. Ein unachtsamer Moment kann hier schnell zu einem Bußgeldbescheid führen, der nicht nur finanziell belastend ist, sondern auch den Führerschein gefährden kann.

Häufige Missverständnisse über Raserei und die Rechtslage

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass die Teilnahme an illegalen Autorennen nur einen „Spaß“ darstellt und keine ernsthaften Konsequenzen hat. Dies ist nicht korrekt. Die rechtlichen Bestimmungen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind eindeutig. Raserei wird nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat angesehen, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Bußgelder können in solchen Fällen bis zu 1.000 Euro betragen und es drohen zusätzliche Punkte in Flensburg.

Ein Beispiel aus der Kanzleipraxis: Ein Mandant wurde nach einem illegalen Rennen auf der Billhorner Brückenstraße angeklagt. Trotz seiner Behauptung, es sei „nur Spaß“ gewesen, wurde er verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 800 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Ein Einspruch gegen das Urteil brachte keine Besserung, da die Beweise eindeutig waren.

Ein weiterer Punkt, den viele Betroffene unterschätzen, ist die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. In der Regel beträgt diese Frist 14 Tage, und eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zu einem Anwalt kann entscheidend sein.

Wenn Sie in Rothenburgsort mit dem Vorwurf konfrontiert werden, an einem illegalen Autorennen teilgenommen zu haben oder wegen Raserei geblitzt worden zu sein, sollten Sie nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Eine kompetente Verteidigung kann Ihnen helfen, die besten Optionen zu prüfen und mögliche Strafen zu minimieren.

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