Autorennen / Raser in Borgfelde

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Autorennen / Raser in Borgfelde

Geblitzt auf der Hammer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Borgfelde, wo die Hammer Straße und die Wendenstraße stark frequentierte Verkehrsadern sind, kommt es immer wieder zu illegalen Autorennen und Raserei. Die lokale Verkehrssituation wird durch enge Straßen und zahlreiche Kreuzungen, insbesondere rund um die U-Bahn-Station Hammer Kirche und den Borgfelder Platz, erschwert. Hier sind Raser und unerlaubte Autorennen keine Seltenheit, was nicht nur das Sicherheitsgefühl der Anwohner beeinträchtigt, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Rechtsfolgen bei illegalen Autorennen

Nach § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) begeht eine Person, die ein Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, eine Straftat. Dies gilt insbesondere, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Strafen können empfindlich ausfallen:

  • Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Fahrverbot von bis zu drei Monaten
  • Eintragung von bis zu 3 Punkten im Fahreignungsregister

In der Praxis bedeutet das für einen Bewohner von Borgfelde, der beispielsweise auf der Hammer Straße geblitzt wird, dass er sich nicht nur mit einem Bußgeld von 400 Euro (bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 31 km/h) auseinandersetzen muss, sondern möglicherweise auch mit Strafverfahren, die mit einer Vorladung zur Polizei beginnen können.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und ihre Konsequenzen

Nicht nur § 315d StGB kommt bei Raserei zur Anwendung. Häufige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sind ebenfalls relevante Faktoren. Ein rascher Blick auf die Situation in Borgfelde zeigt, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Wendenstraße und Hammer Straße häufig dokumentiert werden. Hierbei sind die Bußgelder wie folgt gestaffelt:

  • Bis 10 km/h: 15 Euro
  • 11-15 km/h: 25 Euro
  • 16-20 km/h: 35 Euro
  • 21-25 km/h: 70 Euro (1 Punkt)
  • 26-30 km/h: 80 Euro (1 Punkt)
  • 31-40 km/h: 120 Euro (1 Punkt)

Besonders gefährlich wird es, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Nähe von Schulen oder auf stark frequentierten Straßen erfolgen. Hier können die Bußgelder erheblich steigen und es drohen zusätzliche Punkte in Flensburg.

Praktische Mandantensituationen aus der Kanzlei

In unserer Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die nach einem verunglückten Autorennen auf der Wendenstraße oder der Hammer Straße rechtliche Unterstützung benötigen. Ein Beispiel: Ein Mandant wurde bei Nacht mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Wendenstraße angehalten. Die Polizei hatte ihn beobachtet und verhängte ein Bußgeld von 600 Euro sowie ein 2-monatiges Fahrverbot.

In einem weiteren Fall wurde ein Fahrer auf der Hammer Straße bei einem illegalen Rennen mit über 100 km/h geblitzt. Die Konsequenzen waren eine Anklage wegen Teilnahme an einem Autorennen, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und ein Fahrverbot von einem Jahr.

Solche Fälle zeigen, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen, um mögliche Strafen zu mildern oder gegen die erlassenen Bußgelder vorzugehen.

Wenn Sie in Borgfelde mit einem Vorwurf der Raserei oder Teilnahme an einem illegalen Autorennen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie gerne und setzen sich für Ihre Rechte ein.

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