Autorennen / Raser in St. Georg

Ihr Anwalt für Autorennen / Raser in St. Georg und Umgebung.

Autorennen / Raser in St. Georg

Geblitzt auf der Lübecker Straße? Ihre Rechte im Fall von Raserei

Im Stadtteil St. Georg, wo die Lübecker Straße und die Borgfelder Straße häufig als Rennstrecken missbraucht werden, sehen sich viele Autofahrer der Gefahr ausgesetzt, wegen illegaler Autorennen oder Raserei nach § 315d StGB belangt zu werden. Diese Taten sind nicht nur gefährlich, sondern auch strafrechtlich relevant. Wer beim Rasen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Rechtsfolgen der Raserei: Bußgelder und Punkte

Die rechtlichen Konsequenzen für Raser sind erheblich. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h in geschlossenen Ortschaften, die oft in St. Georg vorkommt, drohen:

  • Bußgeld von 100 bis 600 Euro, abhängig von der Schwere der Tat.
  • Punkte in Flensburg: 1 bis 3 Punkte, je nach Verstoß.
  • Fahrverbot: In schweren Fällen bis zu 3 Monate.

Bei einem illegalen Autorennen, das durch Zeugen oder Videoaufnahmen dokumentiert wird, können die Strafen sogar noch drastischer ausfallen. Hier drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro und eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren, wenn die Tat als besonders gefährlich eingestuft wird.

Typische Verkehrssituationen in St. Georg

In St. Georg sind insbesondere die Kreuzungen an der Lübecker Straße und der Wartenau häufig Schauplätze für illegale Autorennen. Die enge Bebauung und das hohe Verkehrsaufkommen an Werktagen bieten reichlich Gelegenheit, um riskante Überholmanöver durchzuführen. Zudem sind hier regelmäßig Blitzer installiert, die Raser schnell aufdecken. Das hohe Aufkommen an Fußgängern, insbesondere in der Nähe von Schulen und Parks, macht diese Taten umso gefährlicher.

Erfahrungen aus der Praxis: Unsere Mandanten berichten

Unsere Mandanten haben oftmals mit den Folgen von Raserei zu kämpfen, die von der Polizei als schwerwiegende Verstöße eingestuft werden. Ein häufiger Fall ist der eines Fahrers, der auf der Wartenau mit 80 km/h in einer 50er-Zone geblitzt wurde. Ihm drohte ein Fahrverbot von einem Monat sowie ein Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkte in Flensburg. Ein anderer Mandant war bei einem illegalen Rennen auf der Lübecker Straße beteiligt und sah sich mit einer Strafe von 1.500 Euro sowie einem einjährigen Fahrverbot konfrontiert.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und im Falle eines Vorwurfs rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie wegen Raserei oder eines illegalen Autorennens in St. Georg belangt werden, ist es ratsam, sich umgehend von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden