Bußgeldbescheid in St. Georg

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Bußgeldbescheid in St. Georg

Geblitzt auf der Lange Reihe? Das sind Ihre Rechte

Im Stadtteil St. Georg, bekannt für seine lebendige Atmosphäre und das hohe Verkehrsaufkommen, haben viele Autofahrer bereits Erfahrungen mit Bußgeldbescheiden gemacht. Besonders häufig wird auf der Lange Reihe oder der Wartenau geblitzt. Die dortigen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind streng, und Verstöße ziehen oft erhebliche Konsequenzen nach sich. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h bis 25 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 26 km/h droht ein Bußgeld von 100 Euro und sogar zwei Punkte.

Fahrverbot in St. Georg: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, wenn Sie in St. Georg wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 41 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird es ernst: Hier droht ein Fahrverbot von einem Monat. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann jedoch in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn Verfahrensfehler vorliegen oder die Messung nicht korrekt durchgeführt wurde. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Wartenau, konnte jedoch nachweisen, dass die Messung durch einen fehlerhaften Blitzer nicht valide war.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

  • Rotlichtverstoß an der Kreuzung Lange Reihe / Wartenau: Hier blitzen häufig Kameras. Bei einem Verstoß gegen das Rotlicht müssen Sie mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten rechnen.
  • Parkverstoß in der Steindammstraße: Falschparken kann schnell 30 Euro kosten. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen.
  • Handy am Steuer: Wer in St. Georg während der Fahrt das Handy benutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen.

Rechtslage und relevante Gesetze

Das Bußgeldrecht ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind die häufigsten Ursachen für Bußgeldbescheide. § 24 StVG befasst sich mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und legt die entsprechenden Bußgelder fest. Besonders in einer Stadt wie Hamburg, wo das Verkehrsaufkommen hoch ist, sind die Chancen, in eine Bußgeldfalle zu tappen, groß. Daher ist es ratsam, sich über seine Rechte und Möglichkeiten im Klaren zu sein, um im Falle eines Bußgeldbescheids richtig reagieren zu können.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder möchten Sie mehr über Ihre Rechte im Bußgeldrecht erfahren? Unsere Kanzlei in St. Georg steht Ihnen beratend zur Seite, um Ihnen zu helfen, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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