Verkehrsstrafrecht in St. Georg
Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in St. Georg und Umgebung.
Geblitzt auf der Lange Reihe? Das sind Ihre Rechte
In der Vielzahl der Straßen in St. Georg, wie der Lange Reihe oder der Kurt-Schumacher-Allee, sind Geschwindigkeitskontrollen und Blitzer häufig anzutreffen. Ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann schnell zu einem Bußgeld und Punkten in Flensburg führen. Beispielsweise kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Bei 26 bis 30 km/h droht bereits ein Bußgeld von 100 Euro und ebenfalls ein Punkt.
Fahrerflucht: Ein ernstes Delikt mit hohen Folgen
Die Straßenverhältnisse in St. Georg, insbesondere die belebten Kreuzungen wie am Hauptbahnhof oder dem Schimmelmannplatz, führen häufig zu Verkehrsunfällen. Bei einem Unfall ist es entscheidend, wie Sie sich verhalten. Verlassen Sie den Unfallort, ohne Ihre Daten zu hinterlassen, kann dies als Fahrerflucht (§ 142 StGB) gewertet werden. Diese Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Darüber hinaus drohen ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten sowie zusätzliche Punkte in Flensburg.
Nötigung im Straßenverkehr: Ein häufiges Problem
In St. Georg sind aggressive Fahrweisen und Nötigungen im Straßenverkehr keine Seltenheit. Das zeigt sich häufig an stark frequentierten Straßen wie der Wandsbeker Allee oder der Steindammstraße. Nötigung im Straßenverkehr kann sowohl durch bedrohliches Verhalten als auch durch absichtliches Abdrängen eines anderen Fahrzeugs erfolgen. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein: Eine Verurteilung wegen Nötigung (§ 240 StGB) führt nicht nur zu einer Geldstrafe, sondern auch zu einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten.
Rechtsfolgen und typische Mandantensituationen
Die Verkehrsverstöße in St. Georg können unterschiedliche Dimensionen annehmen. Hier sind einige typische Beispiele für Fälle, die in unserer Kanzlei häufig zur Beratung geführt werden:
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille drohen Bußgelder ab 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird es strafrechtlich relevant.
- Verstoß gegen die StVO: Ein Rotlichtverstoß kann schnell 200 Euro und zwei Punkte kosten, bei Gefährdung anderer sogar mehr.
- Unfallflucht: Ein Mandant, der an der Kreuzung Steindammstraße/Hauptbahnhof einen Unfall verursacht und anschließend flieht, steht vor der realen Gefahr einer Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot.
Die rechtlichen Konsequenzen aus einem Verkehrsstrafverfahren sind weitreichend und können erhebliche Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben haben, insbesondere auf Ihre Mobilität.
Wenn Sie in St. Georg mit einem verkehrsstrafrechtlichen Problem konfrontiert sind, laden wir Sie ein, sich bei uns beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte und prüfen die Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.