Verkehrsstrafrecht in Wilhelmsburg
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Geblitzt auf der Wilhelmsburger Reichsstraße? Das sind Ihre Rechte
Die Wilhelmsburger Reichsstraße ist eine stark frequentierte Verkehrsader, die oft von Geschwindigkeitskontrollen betroffen ist. An dieser Straße gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h in der Innenstadt und 30 km/h in Wohngebieten. Bei Übertretungen drohen Bußgelder, die sich je nach Geschwindigkeitsüberschreitung erheblich summieren können. Beispielsweise kostet eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts 70 Euro und zieht einen Punkt in Flensburg nach sich. Ab 41 km/h über dem Limit wird es ernst: Hier drohen 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Fahrerflucht in Wilhelmsburg: Die Konsequenzen
Fahrerflucht ist ein häufiges Problem, insbesondere in belebten Bereichen wie der Finkenwerder Straße oder am Wilhelmsburger Bahnhof. Wer nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, ohne seine Personalien anzugeben, macht sich gemäß § 142 StGB strafbar. Die Strafe reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, je nach Schwere des Schadens. Zudem drohen in der Regel zwei Punkte in Flensburg. Bei einem Bagatellschaden kann es bereits ab 800 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geben.
Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Delikt
In der verkehrsreichen Umgebung von Wilhelmsburg, etwa an der Kreuzung zur Veddeler Brücke, kann es schnell zu Konflikten zwischen Fahrern kommen. Nötigung im Straßenverkehr ist nach § 240 StGB ein ernsthaftes Delikt. Beispiele sind das absichtliche Abdrängen eines anderen Fahrzeugs oder das Blockieren der Fahrbahn. Diese Taten können mit Geldstrafen und auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden, wobei die Höhe der Strafe von den Umständen abhängt. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, was erhebliche Folgen für die berufliche und private Mobilität hat.
Trunkenheit am Steuer: Die rechtlichen Folgen
In Wilhelmsburg kommt es nicht selten zu alkoholbedingten Verkehrsstraftaten. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr fährt, macht sich gemäß § 316 StGB der Trunkenheit im Verkehr schuldig. Die Strafen sind erheblich: Bei der ersten Tat drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird die Tat als Straftat gewertet, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Zudem sind Fahrverbote und Punkte in Flensburg die Regel.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
- Geschwindigkeitsüberschreitung:
- Fahrerflucht:
- Nötigung:
- Trunkenheit:
Wenn Sie mit einer verkehrsrechtlichen Problematik konfrontiert sind, sei es ein Bußgeldbescheid oder eine Anzeige, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte prüfen und verteidigen.
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