Unfallregulierung in Wilhelmsburg

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Unfallregulierung in Wilhelmsburg

Verkehrsunfälle in Wilhelmsburg: Typische rechtliche Probleme

Wilhelmsburg ist ein lebendiger Stadtteil mit einer Vielzahl an Straßen und Kreuzungen, die oft stark frequentiert sind. Besonders die Verbindungsstraßen wie die B75 und die Finkenwerder Straße sind Schauplätze zahlreicher Verkehrsunfälle. Die häufigsten rechtlichen Probleme, mit denen Anwohner konfrontiert werden, betreffen die Schadensregulierung, Fragen zur Haftung und die Beantragung von Schmerzensgeld.

Bei einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten oft klären, wer für den Schaden aufkommt. Gemäß § 823 BGB kann der Geschädigte Schadenersatz verlangen, wenn der Unfall durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht wurde. Besonders in einer Stadt wie Hamburg, wo viele Radfahrer und Fußgänger unterwegs sind, können sich die Haftungsfragen als komplex herausstellen.

Schmerzensgeld und Schadensersatz: Was steht Ihnen zu?

Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld, das sich nach Art und Schwere der Verletzungen richtet. Das Amtsgericht Hamburg hat in vielen Fällen entschieden, dass für leichte Verletzungen Schmerzensgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro angemessen ist, während schwerere Verletzungen schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können. Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich unter anderem an der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts, die in vergleichbaren Fällen festgelegt wurde.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Radfahrer wird an der Kreuzung bei der Wilhelmsburger Reichsstraße von einem abbiegenden Pkw erfasst und erleidet eine Fraktur des Handgelenks. In einem solchen Fall könnte das Gericht ein Schmerzensgeld von etwa 5.000 Euro zusprechen, abhängig von den genauen Umständen und der Beweislage.

Bußgeld und Punkte: Häufige Verstöße in Wilhelmsburg

Die Verkehrssituation in Wilhelmsburg bringt zahlreiche Bußgeldfallen mit sich. Insbesondere die häufigen Geschwindigkeitskontrollen, beispielsweise an der Dammstraße, führen dazu, dass viele Verkehrsteilnehmer mit Bußgeldern konfrontiert werden. Wer hier mit mehr als 21 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Bei mehr als 31 km/h sind es bereits 120 Euro und 2 Punkte.

Darüber hinaus können auch Rotlichtverstöße an den Kreuzungen rund um die Wilhelmsburger Brücke erhebliche Folgen haben. Fahren Sie bei Rot über die Ampel, drohen Ihnen 200 Euro Bußgeld und 2 Punkte – im Wiederholungsfall sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gemäß § 37 StVZO.

Haftung und Versicherungsfragen: Wer zahlt im Schadensfall?

Ein häufiges Problem ist die Klärung der Haftung und die Rolle der Kfz-Versicherung. Nach einem Unfall sollten alle Beteiligten die Unfallstelle sichern und die Polizei verständigen. Gemäß § 34 StVG haben die Geschädigten das Recht auf Schadensersatz von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen, wie z.B. den Unfallbericht, Fotos und Zeugenangaben zu sammeln, um die Ansprüche durchzusetzen.

Ein typisches Mandantenszenario könnte folgendermaßen aussehen: Ein Autofahrer verursacht einen Auffahrunfall auf der Finkenwerder Straße und bestreitet die Schuld. In diesem Fall ist es entscheidend, Beweise zu sammeln, um die Haftung nachzuweisen. Sollte der Unfallgegner seine Schuld nicht eingestehen, könnte eine Klage notwendig sein, um die Ansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie in Wilhelmsburg in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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