Kfz-Versicherungsrecht in Wilhelmsburg

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Kfz-Versicherungsrecht in Wilhelmsburg

Geblitzt auf der Wilhelmsburger Straße? Ihre Rechte und Ansprüche

Bewohner von Wilhelmsburg, insbesondere entlang der vielbefahrenen Wilhelmsburger Straße, sehen sich häufig mit den Herausforderungen des Kfz-Versicherungsrechts konfrontiert. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsverstößen, die von Blitzeranlagen wie an der Kreuzung Wilhelmsburger Straße und Finkenwerder Straße erfasst werden, ist es entscheidend zu wissen, welche Ansprüche gegen die eigene Kfz-Versicherung bestehen. Oft werden Schäden nicht vollständig reguliert, was zu finanziellen Nachteilen für die Betroffenen führt.

Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind für Autofahrer in Wilhelmsburg von großer Bedeutung. Ein Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts auf der Wilhelmsburger Straße müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen (§ 24 StVG). In schwereren Fällen, wie etwa bei einem Fahrverbot von mehr als 1 Monat, kann sich die Frage der Versicherungsdeckung als kompliziert herausstellen.

Verkehrsunfälle in Wilhelmsburg: Ansprüche gegenüber Kfz-Versicherungen

Die häufigsten rechtlichen Probleme ergeben sich aus Verkehrsunfällen, die in Wilhelmsburg nicht selten vorkommen. Bei einem Unfall, der durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, ist es wichtig, die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung korrekt geltend zu machen. Dies betrifft sowohl die Schadensregulierung als auch mögliche Schmerzensgeldansprüche. Die §§ 7, 18 StVG regeln hierbei die Haftung des Unfallverursachers und die Schadensersatzpflicht. Oftmals wird der Schaden jedoch nur unzureichend oder gar nicht reguliert.

In der Praxis kommen viele Mandanten zu uns, die nach einem Unfall auf der Harburger Chaussee oder im Bereich der Veddeler Brücke Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Hierbei können folgende Fälle auftreten:

  • Unfall mit Personenschaden: Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 253 BGB.
  • Unfall mit Totalschaden: Anspruch auf Wiederbeschaffungskosten gemäß § 249 BGB.
  • Unfall mit Mietwagenkosten: Erstattung der Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur.

Wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt: Ihre Optionen

Es kommt häufig vor, dass Versicherungen Schäden nicht oder nur teilweise regulieren. In solchen Fällen sollten Sie sich der Rechtslage bewusst sein. § 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) legt fest, dass die Versicherung für Schäden aufkommen muss, die im Rahmen des Versicherungsvertrages abgedeckt sind. Wenn Ihre Kfz-Versicherung eine Zahlung ablehnt, können Sie innerhalb von drei Jahren nach Bekanntwerden des Schadens Klage erheben.

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant meldete einen Schaden nach einem Auffahrunfall in der Nähe des Wilhelmsburger Bahnhofs. Die Versicherung weigerte sich, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen, da sie eine Mitverursachung des Mandanten sah. Durch rechtliche Schritte und das Einholen eines Gutachtens konnten wir schließlich die volle Schadenssumme erstreiten.

Verkehrsverstöße und ihre Folgen: Rechtzeitig handeln

Für viele Autofahrer in Wilhelmsburg sind Verkehrsverstöße eine häufige Quelle von Unsicherheiten. Ob Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Wilhelmstraße oder das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz: Die Konsequenzen sind gravierend. Ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten kann bei wiederholten Verstößen verhängt werden. Ein Bußgeld von 300 Euro und 2 Punkten in Flensburg drohen beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h. Hier ist es wichtig, schnell zu handeln und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, empfehle ich, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids einen Anwalt zu konsultieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten im Kfz-Versicherungsrecht haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen.

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