Fahrverbot in Wilhelmsburg

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Fahrverbot in Wilhelmsburg

Geblitzt auf der Wilhelmsburger Straße? Das sind Ihre Rechte

In Wilhelmsburg, einem Stadtteil mit starkem Verkehrsaufkommen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße häufige Gründe für Fahrverbote. Besonders auf der Wilhelmsburger Reichsstraße und der Krieterstraße stehen zahlreiche Blitzer, die es den Fahrern erschweren, die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Ein Fahrverbot kann schnell verhängt werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten wird. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Betroffener haben.

Fahrverbot in Wilhelmsburg: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot wird gemäß § 25 StVG ausgesprochen, wenn ein Fahrer innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrfach gegen die Verkehrsregeln verstößt. Typische Situationen in Wilhelmsburg sind beispielsweise das Überfahren roter Ampeln an der Kreuzung Rothenburgsorter Straße oder das Fahren bei starkem Verkehr ohne durchgehende Sicherheiten. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 31 km/h in einer 50 km/h-Zone droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

In vielen Fällen ist es möglich, gegen ein Fahrverbot Einspruch zu erheben. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Fahrverbotsmaßnahme als unverhältnismäßig angesehen wird. Ein Beispiel könnte sein, dass Sie aus beruflichen Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Hier kann gemäß § 25 Abs. 2 StVG ein Absehen vom Fahrverbot beantragt werden, wenn eine berufliche Härte vorliegt. Die Nachweise hierfür sollten jedoch gut dokumentiert sein.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

Wilhelmsburg ist nicht nur für seine Wohngebiete bekannt, sondern auch für einige heikle Verkehrssituationen, die zu Bußgeldern und Fahrverboten führen können. Zu den häufigsten Fällen gehören:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Ab 21 km/h drohen Bußgelder ab 70 Euro und Punkte in Flensburg.
  • Rotlichtverstöße: Bei Überfahren einer roten Ampel können Bußgelder ab 200 Euro und ein Punkt im Flensburger Register verhängt werden.
  • Handy am Steuer: Dies kann ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt zur Folge haben. Ein Fahrverbot ist hier allerdings eher selten.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach § 24 StVG und § 26 OWiG. Bei mehrfachem Verstoß innerhalb eines Jahres können die Strafen schnell kumulieren, was die Wahrscheinlichkeit eines Fahrverbots erhöht.

Berufliche Härte und der Weg zum Absehen vom Fahrverbot

Die Anfechtung eines Fahrverbots ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Betroffenen auf ihren Führerschein angewiesen sind, beispielsweise als Berufskraftfahrer oder in Berufen mit Mobilitätsanforderungen. Für den Antrag auf Absehen vom Fahrverbot müssen Sie darlegen, wie sich das Fahrverbot auf Ihre berufliche Existenz auswirken könnte. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Nachweise über Ihren Beruf und die Notwendigkeit des Führerscheins.
  • Dokumentation von Fahrten, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit durchführen.
  • Alternativen zum Fahren, z. B. öffentliche Verkehrsmittel, die möglicherweise nicht in der Lage sind, Ihre beruflichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Frist für die Einreichung eines Einspruchs beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Wenn Sie die Frist versäumen, wird das Fahrverbot rechtskräftig.

Wenn Sie in Wilhelmsburg ein Fahrverbot erhalten haben oder sich unsicher sind, ob ein Einspruch sinnvoll ist, laden wir Sie ein, eine individuelle Beratung bei uns in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

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