Fahrverbot in Finkenwerder

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Fahrverbot in Finkenwerder

Geblitzt auf der Finkenwerder Straße? Das sind Ihre Rechte

Finkenwerder, bekannt für seine reizvolle Lage am Wasser, hat auch seine Herausforderungen im Straßenverkehr. Die Finkenwerder Straße, eine der Hauptverbindungen, wird häufig von Geschwindigkeitskontrollen betroffen. Wer hier mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, kann schnell in eine rechtliche Problematik geraten. Ein Geschwindigkeitsverstoß kann nicht nur ein Bußgeld von bis zu 680 Euro nach sich ziehen, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten (§ 25 StVG).

Fahrverbot in Finkenwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Verkehrsteilnehmer in Finkenwerder gravierende Auswirkungen haben, insbesondere für berufstätige Bewohner. Beispielsweise kann ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h innerorts, wie auf der Finkenwerder Straße, verhängt werden. Ein Einspruch gegen das Fahrverbot kann sich lohnen, wenn:

  • die Messung fehlerhaft war (z.B. falsche Kalibrierung des Blitzgeräts)
  • persönliche Härte vorliegt, etwa bei Selbstständigen oder Pendlern
  • es mildernde Umstände gibt, wie eine akute Notsituation

Ein Einspruch sollte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgen, um die Rechtsmittel zu wahren (§ 67 OWiG).

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

Die Verkehrssituation in Finkenwerder kann zu unliebsamen Überraschungen führen. Besonders in den verkehrsreichen Stunden am Morgen und Nachmittag sind häufige Geschwindigkeitskontrollen an der Finkenwerder Straße, insbesondere in der Nähe der Kreuzung mit der Neuenfelder Straße, zu beobachten. Hier sind einige typische Bußgeldfälle:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h: 35 Euro, keine Punkte
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h: 100 Euro, 1 Punkt
  • Über 30 km/h: 120 Euro und 1 Punkt oder mehr, je nach Überschreitung

Ein Fahrverbot wird in der Regel ab einer Überschreitung von 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verhängt. Die Anordnung eines Fahrverbots wird dabei oft von der Behörde als „Regelfall“ angesehen, was die Anfechtung erschwert.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

Für viele Finkenwerderaner ist das Auto der einzige Weg zur Arbeit, beispielsweise für Handwerker oder Lieferfahrer. In solchen Fällen kann ein Fahrverbot existenzielle Konsequenzen haben. Das Gesetz (§ 25 StVG) sieht vor, dass ein Fahrverbot aus „beruflichen Gründen“ gemildert oder ganz abgesehen werden kann. Hierzu sind entsprechende Nachweise, wie Arbeitsverträge oder Bestätigungen vom Arbeitgeber, notwendig.

Um eine solche Härte geltend zu machen, sollte der Einspruch entsprechend formuliert und alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Dabei ist es ratsam, sich rechtzeitig juristische Unterstützung zu suchen, um die Chancen auf eine positive Entscheidung zu erhöhen.

Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zur Anfechtung haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Verkehrsrechtskanzlei in Hamburg gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen.

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