Verkehrsstrafrecht in Finkenwerder

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Verkehrsstrafrecht in Finkenwerder

Geblitzt auf der Finkenwerder Straße? Das sind Ihre Rechte

In Finkenwerder, einem Stadtteil mit stark frequentierten Straßen wie der Finkenwerder Straße und dem Neuen Weg, kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen und anderen verkehrsrechtlichen Problemen. Die Stadt hat zahlreiche Blitzer installiert, gerade an den Kreuzungen zur Alten Süderelbe und zur Neuen Straße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wenn Sie geblitzt wurden, können Ihnen erhebliche Bußgelder drohen. Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um 21 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei noch höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Strafen deutlich ansteigen.

Fahrverbot in Finkenwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell verhängt werden, insbesondere wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei oder mehr schwerwiegende Verstöße begangen haben. Beispielsweise kann das Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille) nicht nur zu einem Bußgeld von 500 Euro führen, sondern auch zu einem Fahrverbot von einem Monat. Bei 1,1 Promille oder mehr drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 316 StGB. Bewohner von Finkenwerder, die sich in dieser Situation befinden, sollten unbedingt rechtzeitig Einspruch einlegen, um ihre Rechte zu wahren. Hierbei kann ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht helfen.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Delikt

In Finkenwerder kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, die in Nötigungen münden. Dieses Verhalten kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Nötigung im Straßenverkehr ist gemäß § 240 StGB strafbar und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden. Typische Situationen sind aggressive Fahrmanöver wie das Drängeln oder das Blockieren einer Straßenkreuzung. Bei einem nachgewiesenen Vorfall drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Punkte in Flensburg und mögliche zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten.

Fahrerflucht in Finkenwerder: Was tun nach einem Unfall?

Nach einem Verkehrsunfall in Finkenwerder, beispielsweise an der Ecke Finkenwerder Straße und Neuen Weg, kann die Versuchung groß sein, einfach weiterzufahren. Fahrerflucht ist jedoch eine Straftat gemäß § 142 StGB und kann mit Geldstrafen ab 1.200 Euro und Punkten in Flensburg geahndet werden. Zudem kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden, insbesondere wenn die Unfallfolgen schwerwiegend sind. Wer in eine solche Situation gerät, sollte dringend einen Rechtsanwalt konsultieren, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Praktische Fälle aus der Verkehrsrechtspraxis

  • Fahren unter Alkoholeinfluss:
  • Geschwindigkeitsüberschreitung:
  • Nötigung:
  • Fahrerflucht:

Wenn Sie in Finkenwerder mit einem verkehrsrechtlichen Problem konfrontiert sind, sei es durch Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder Nötigung im Straßenverkehr, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kompetente Beratung und Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen.

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