Autokauf & Autoverkauf in Finkenwerder

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Fahrzeugkauf in Finkenwerder: Gewährleistungsansprüche richtig durchsetzen

In Finkenwerder, einem Stadtteil mit einem hohen Anteil an Pendlern und einem regen Fahrzeugverkehr, sind rechtliche Probleme beim Kauf von Fahrzeugen häufig. Käufer, die in der Finkenwerder Straße oder an der Kreuzung zur Neuenfelder Straße auf ein Fahrzeug angewiesen sind, sehen sich oftmals mit Mängeln konfrontiert, die erst nach dem Kauf offensichtlich werden. Diese Probleme können von technischen Defekten bis hin zu unkorrekten Angaben im Kaufvertrag reichen.

Typische Mängel und ihre rechtlichen Folgen

Bei einem Fahrzeugkauf gemäß § 433 BGB gibt es klare Regelungen zur Gewährleistung. So haben Käufer das Recht auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass der Verkäufer entweder den Mangel beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug liefern muss. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, können Käufer gemäß § 440 BGB Schadensersatz fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Beispiele für häufige Mängel sind:

  • Defekte Bremsen, die nicht im Kaufvertrag angegeben wurden
  • Ein falscher Kilometerstand, der auf einen möglichen Betrug hindeutet
  • Unfallwagen, die als unfallfrei verkauft wurden

In der Praxis kann dies zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Bei einem Kaufpreis von 15.000 Euro und einem nachgewiesenen Mangel könnte der Käufer, je nach Einzelfall, einen Schadensersatz in Höhe von 1.500 bis 3.000 Euro beanspruchen. Wenn der Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen behoben wird, kann der Käufer sogar die Rückabwicklung des Kaufes einfordern, was einen Verlust des Kaufpreises zur Folge haben kann.

Abwicklung von Mängeln: Fristen und Rechte

Finkenwerder ist geprägt von stark frequentierten Straßen wie der Finkenwerder Straße und der Neuenfelder Straße, wo häufig Blitzer stehen. Diese Verkehrssituation kann dazu führen, dass Fahrzeuge schneller als erwartet abgenutzt werden. Käufer sollten daher besonders auf die Gewährleistungsfristen achten. Nach § 438 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Neuwagen zwei Jahre, für Gebrauchtwagen in der Regel ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Käufer erwirbt einen gebrauchten PKW für 10.000 Euro. Nach zwei Monaten stellt er fest, dass die Klimaanlage defekt ist. Da die Gewährleistungsfrist noch läuft, kann er den Verkäufer auffordern, den Mangel zu beheben oder sogar den Kaufpreis zurückverlangen, wenn der Mangel nicht behoben wird. Hierbei hat der Käufer in der Regel eine Frist von zwei Wochen, um den Mangel zu melden, um seine Ansprüche geltend zu machen.

Konsequenzen bei Mängeln: Schadensersatz und Rücktritt

Wenn Käufer in Finkenwerder auf Mängel stoßen, die nicht behoben werden, können sich die Folgen gravierend auswirken. Käufer haben die Möglichkeit, Schadensersatz gemäß § 280 BGB zu verlangen. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn durch den Mangel zusätzliche Kosten entstanden sind, wie etwa für Mietwagen oder Reparaturen.

Ein konkreter Fall könnte wie folgt aussehen: Ein Käufer hat ein Fahrzeug für 12.000 Euro erworben, das sich nach wenigen Wochen als fahruntüchtig herausstellt. Der Käufer kann nicht nur den Kaufpreis zurückfordern, sondern auch die Kosten für die notwendigen Reparaturen, die sich auf etwa 1.500 Euro belaufen können. Zudem könnte in einem solchen Fall zusätzlich ein Streit über den Zustand des Fahrzeugs entstehen, der durch Gutachten oder Zeugen geklärt werden muss.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere durch die Paragraphen zur Gewährleistung und zum Schadensersatz. Käufer sollten sich bewusst sein, dass auch der Verkäufer in der Pflicht steht, korrekte Informationen bereitzustellen. Ein Verstoß könnte als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden.

Wenn Sie in Finkenwerder ein Fahrzeug gekauft haben und mit Mängeln konfrontiert sind, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, Ihre Ansprüche gezielt durchzusetzen und mögliche finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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