Autokauf & Autoverkauf in Hamm

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Rechte und Pflichten beim Fahrzeugkauf in Hamm

Der Fahrzeugkauf ist für viele Hamburger, insbesondere in Hamm, eine bedeutende Investition. Ein häufiger Stolperstein sind Mängel am Fahrzeug, die erst nach dem Kauf auffallen. Dies kann sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtwagen betreffen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 434 ff. die Gewährleistung, die dem Käufer gewisse Rechte einräumt, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist. In Hamm, wo das Verkehrsaufkommen besonders an den Kreuzungen der Hammer Straße und der Wendenstraße hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit, auf ein mangelhaftes Fahrzeug zu stoßen, nicht unerheblich.

Typische Probleme beim Fahrzeugkauf in Hamm

Ein häufiges Problem sind versteckte Mängel, die der Käufer vor dem Kauf nicht erkennen kann. Beispielsweise könnte ein Gebrauchtwagen, der auf dem Parkplatz am Hammer Park verkauft wird, einen nicht erkennbaren Unfallschaden aufweisen. Der Käufer hat in solchen Fällen das Recht auf Nachbesserung (§ 439 BGB), Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) oder Schadensersatz (§ 280 BGB). Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant kaufte einen Gebrauchtwagen für 15.000 Euro, stellte jedoch nach wenigen Wochen fest, dass die Bremsen defekt waren. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 1.200 Euro, die der Verkäufer zunächst nicht erstatten wollte.

Rechtsfolgen bei Mängeln: Was Sie wissen sollten

  • Nachbesserung: Der Verkäufer hat die Möglichkeit, den Mangel zu beheben.
  • Rücktritt: Wenn der Mangel nicht behoben wird, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Schadensersatz: Der Käufer kann unter Umständen auch Schadensersatz verlangen, etwa für Reparaturkosten oder Nutzungsausfall.
  • Fristen: Der Käufer hat gemäß § 438 BGB zwei Jahre Zeit, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Besonders wichtig ist die Beweissicherung. Fotos der Mängel und eine schriftliche Dokumentation sind entscheidend, um Ansprüche durchzusetzen. In einem weiteren Beispiel hat ein Mandant nach dem Kauf eines Fahrzeugs auf der Wendenstraße nach drei Monaten einen Motorschaden festgestellt. Da der Verkäufer die Sachmängelhaftung erfolgreich bestritten hat, musste der Käufer die Beweise für die Mängel vorlegen, um rechtlich durchzusetzen, dass er einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Die Rolle von Vertragsklauseln und Verbraucherschutz

Besonders bei Gebrauchtwagenkäufen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers von Bedeutung. Oft wird versucht, Mängelansprüche durch Klauseln in den AGB auszuschließen. Solche Klauseln können jedoch unwirksam sein, insbesondere wenn sie den Käufer unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Verbraucher in Hamm sollten daher unbedingt darauf achten, was im Vertrag steht. Ein Mandant, der ein Fahrzeug in einem Autohaus in der Nähe des Klostertors gekauft hat, stellte nach dem Kauf fest, dass im Vertrag eine Klausel enthalten war, die alle Gewährleistungsansprüche ausschloss. Dieser Versuch, die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu umgehen, kann rechtlich anfechtbar sein.

Beratung und Unterstützung im Fahrzeugkaufrecht

Die Komplexität des Fahrzeugkaufs und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen erfordern oft professionelle Unterstützung. Ob es um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder um die Überprüfung von Verträgen geht – wir stehen Ihnen in Hamm mit unserer Expertise zur Seite. Gerne beraten wir Sie individuell und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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