Parken und Halten in Hamm

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Parken und Halten in Hamm

Parkverbot an der Hammer Straße: So vermeiden Sie Bußgelder

Die Hammer Straße ist eine der Hauptverkehrsadern im Stadtteil Hamm und zieht täglich zahlreiche Autofahrer an. In den letzten Jahren hat die Stadt Hamburg die Parkraumbewirtschaftung weiter verschärft, was häufig zu unabsichtlichen Parkverstößen führt. Vor allem in den Bereichen um die U-Bahn-Station Hammer Kirche und die Kreuzung zur Alsterdorfer Straße kommt es immer wieder zu Knöllchen. Parken Sie hier im eingeschränkten Haltverbot, droht ein Bußgeld von bis zu 55 Euro und ein Punkt in Flensburg gemäß § 49 StVO.

Häufige Halteprobleme: Abschleppen und Ordnungswidrigkeiten

Ein weiteres häufiges Problem für die Bewohner in Hamm sind unberechtigte Abschleppmaßnahmen. Insbesondere an den Straßen rund um den Hammer Park, wo das Parken in der Nähe der Grünflächen stark reguliert ist, kann es schnell zu Konflikten kommen. Wird Ihr Fahrzeug abgeschleppt, können Kosten von bis zu 300 Euro und mehr anfallen, zusätzlich zu den Bußgeldern. In vielen Fällen erhalten Betroffene sogar ein Knöllchen, obwohl sie sich im rechtlich zulässigen Bereich aufgehalten haben. Hier kann die Prüfung der entsprechenden Hinweise aus § 12 StVO entscheidend sein.

Verkehrsüberwachung in Hamm: Blitzern entgehen

Die Verkehrsüberwachung in Hamm ist streng, insbesondere an stark frequentierten Stellen wie der Kreuzung Hammer Straße und Billstedter Straße, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen stattfinden. Wer hier die Geschwindigkeitsgrenze von 50 km/h überschreitet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 80 Euro und einem Punkt rechnen. Bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h kann sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten angeordnet werden. Die Regelungen im § 24 StVG sind hierbei maßgeblich.

Typische Mandantensituationen: Wenn der Widerspruch sinnvoll ist

In der Praxis erhalten wir häufig Anfragen von Mandanten, die sich gegen unrechtmäßige Bußgelder wehren möchten. Ein Beispiel: Ein Mandant parkt an der Hammer Straße, ohne die Verkehrsschilder richtig wahrzunehmen, und erhält ein Knöllchen. Durch eine Überprüfung der örtlichen Beschilderung kann sich herausstellen, dass die Schilder nicht eindeutig waren, was einen Einspruch rechtfertigt. Auch das Frist von zwei Wochen zur Einlegung eines Widerspruchs gemäß § 67 OWiG ist ein wichtiger Aspekt, den es zu beachten gilt.

  • Parken im Halteverbot: Bußgeld bis zu 55 Euro, 1 Punkt
  • Abschleppen: Kosten bis zu 300 Euro, zusätzliches Knöllchen möglich
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder ab 80 Euro, Punkte, Fahrverbot bis zu 3 Monate
  • Einspruchsfrist: 14 Tage gemäß § 67 OWiG

Wenn Sie in Hamm mit rechtlichen Problemen im Bereich Parken und Halten konfrontiert sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Rechte wahren.

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