Fahrverbot in Hamm
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Geblitzt auf der Hammer Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Hammer Straße ist eine der Hauptverkehrsadern des Stadtteils und häufig Schauplatz von Geschwindigkeitskontrollen. Wer hier mit mehr als 50 km/h unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 bis 25 km/h drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt. Ab 26 km/h sind es bereits 100 Euro und ein Punkt. Bei 31 bis 40 km/h sind es 160 Euro und zwei Punkte, während bei 41 km/h und mehr ein Fahrverbot von einem Monat droht. Die relevanten Gesetze sind hier die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Fahrverbot in Hamm: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Fahrer in Hamm gravierende Folgen haben, insbesondere wenn sie auf das Auto angewiesen sind. So könnte ein Selbständiger, der regelmäßig Kunden in der näheren Umgebung besucht, durch ein Fahrverbot in seiner beruflichen Existenz bedroht sein. In solchen Fällen kann ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll sein. Gemäß § 25 StVG ist ein Fahrverbot nicht zwingend, wenn die Abwesenheit des Fahrers aus beruflichen Gründen eine unzumutbare Härte darstellt. Hierbei ist eine detaillierte Dokumentation der beruflichen Notwendigkeit erforderlich.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte
In Hamm gibt es mehrere Straßen und Kreuzungen, die häufig von Verkehrsteilnehmern übersehen werden. Typische Bußgeldfallen sind:
- Kreuzung Hammer Straße und Wendenstraße – häufige Geschwindigkeitskontrollen
- Die Einfahrt in die Gustavstraße, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h häufig überschritten wird
- Blitzer an der Bille in der Nähe des Hammer Parks
Fahrer, die hier geblitzt werden, sollten sich bewusst sein, dass ein schnelles Handeln wichtig ist. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide müssen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
Rechtsfolgen und Fristen bei Fahrverboten
Ein Fahrverbot wird in der Regel für einen Zeitraum von einem bis drei Monaten verhängt. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Verstößen kann es auch länger ausfallen. Neben dem Fahrverbot sind auch die Punkte in Flensburg und die Bußgelder zu beachten. Bei schwerwiegenden Delikten, wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer, kann ein Fahrverbot von bis zu einem Jahr verhängt werden. Die relevanten Paragraphen sind hier das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie die §§ 315 und 316 StGB, die sich mit der Gefährdung des Straßenverkehrs auseinandersetzen.
Die Anfechtung eines Fahrverbots ist oft ein komplexer Prozess, der rechtliche Expertise erfordert. Die individuelle Situation eines Mandanten, etwa die berufliche Notwendigkeit eines Fahrzeugs, kann entscheidend sein. Eine fundierte rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung zu maximieren.
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