Fahrverbot in Hamburg-Altstadt
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Geblitzt auf der Speersort? Das sind Ihre Rechte
In Hamburg-Altstadt, einem der verkehrsreichsten Stadtteile, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße an der Tagesordnung. Die Straßen wie der Speersort, die Große Bleichen oder der Gänsemarkt sind nicht nur stark frequentiert, sondern auch häufig mit Geschwindigkeitsmessanlagen ausgestattet. Hier drohen bei Übertretungen schnell Fahrverbote, die sowohl für Privatpersonen als auch für Berufskraftfahrer erhebliche Folgen haben können.
Fahrverbot in Hamburg-Altstadt: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann ausgesprochen werden, wenn Sie beispielsweise mit mehr als 21 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften oder 16 km/h innerhalb der Stadtgrenzen zu schnell gefahren sind. Laut § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. In Hamburg-Altstadt sind die Bußgelder für solche Verstöße oft erheblich: Bei 21 km/h zu schnell können Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, während bei 31 km/h Überschreitung bereits 120 Euro und zwei Punkte fällig werden.
Ein Einspruch gegen das Fahrverbot kann sich lohnen, insbesondere wenn eine berufliche Härte vorliegt. Wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, können Sie unter Umständen ein Absehen vom Fahrverbot erreichen. Hierbei ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise vorzulegen. Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte
Die Verkehrssituation in Hamburg-Altstadt birgt zahlreiche Fallstricke. Hier einige typische Situationen, die zu einem Fahrverbot führen können:
- Speersort: Überwachung durch stationäre Blitzer, besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Gänsemarkt: Hohe Fußgängerfrequenz, was bei Missachtung von Verkehrsregeln schnell zu einem Verstoß führen kann.
- Große Bleichen: Häufige Kontrollen bei Rotlichtverstößen, die ebenfalls zu einem Fahrverbot führen können.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde in der Großen Bleichen mit 70 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h geblitzt. Dies führte zu einem Bußgeld von 120 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem drohenden Fahrverbot. Durch die Einreichung eines Einspruchs konnte das Fahrverbot aufgrund der beruflichen Notwendigkeit des Fahrzeugs abgewendet werden.
Rechtslage und mögliche Schritte
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Bei der Anfechtung eines Fahrverbots sollten Sie sich auch auf das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) stützen, da hier die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten geregelt sind. Auch das Strafgesetzbuch (StGB) kann relevant sein, wenn es um schwerwiegende Verkehrsverstöße geht.
Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die besten Chancen auf eine Abwehr des Fahrverbots zu nutzen. Unsere Kanzlei in Hamburg-Altstadt steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
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