Ordnungswidrigkeiten in Hamburg-Altstadt
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Hamburg-Altstadt und Umgebung.
Geblitzt auf der Jungfernstieg? Das sind Ihre Rechte
In Hamburg-Altstadt sind die Straßen oft stark frequentiert, insbesondere rund um den Jungfernstieg und die Neuer Wall. Hier sind viele Autofahrer von Blitzeranlagen betroffen, die für Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße empfindliche Bußgelder verhängen. Die Rechtslage ist klar: Wer die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreitet, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von Bußgeldern in Höhe von 15 Euro für geringfügige Verstöße bis hin zu 600 Euro bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 70 km/h in der Innenstadt. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und im Extremfall auch Fahrverbote.
Fahrverbot in Hamburg-Altstadt: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann schnell ausgesprochen werden, wenn Sie wiederholt Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen haben oder bei einer schweren Zuwiderhandlung. Gemäß § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Sollten Sie in Hamburg-Altstadt mit einem Fahrverbot konfrontiert sein, ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oft sinnvoll. Insbesondere wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, etwa bei der Fahrt zur Arbeit oder für familiäre Verpflichtungen, kann der Verlust der Fahrerlaubnis erhebliche Auswirkungen haben. Ein Einspruch kann dazu führen, dass das Fahrverbot ganz oder teilweise aufgehoben wird.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte
In der Altstadt gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer schnell in eine Bußgeldfalle tappen können. Zu den häufigsten Verstößen gehören:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen (z.B. auf der Spitaler Straße, wo 50 km/h erlaubt sind)
- Falschparken (z.B. auf dem Ballindamm, wo das Parken nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet ist)
- Missachtung von Verkehrszeichen (z.B. Tempolimits am Gänsemarkt)
- Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung durch Handynutzung am Steuer
Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Verstoß: Falschparken kann mit bis zu 55 Euro geahndet werden, während eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h in der Stadt mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg kostet.
Rechtslage zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Besonders relevant sind die Regelungen zu Bußgeldern und Punkten, die die Folgen eines Verkehrsverstoßes konkretisieren. Je nach Schwere des Verstoßes können unterschiedliche Rechtsfolgen eintreten:
- Bis zu 250 Euro und 2 Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Bußgelder von 10 bis 250 Euro für Falschparken, abhängig von der Schwere des Verstoßes
- 1 bis 3 Punkte in Flensburg, je nach Art der Zuwiderhandlung
In der Praxis haben viele Mandanten Schwierigkeiten, die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten, wenn sie mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert werden. Oftmals sind die Betroffenen unsicher, ob und wie sie Einspruch einlegen sollen, insbesondere wenn die Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids zu laufen beginnt.
Wenn Sie in Hamburg-Altstadt mit einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot konfrontiert sind, stehen wir Ihnen gerne für eine umfassende rechtliche Beratung zur Seite. Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Unterstützung, die Sie in dieser Situation benötigen.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.